Landgericht Landshut
Böses Erwachen nach gemeinsamer Nacht
22. September 2022, 17:03 Uhr aktualisiert am 22. September 2022, 18:01 Uhr
"Wenn jemand wach ist, kann man ja schauen, wie weit man kommt", sagte Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann am Mittwoch vor dem Landgericht, "aber nicht bei Schlafenden". Gegenstand des Berufungsprozesses war eine sexuelle Belästigung. Das Amtsgericht hatte im April einen 21-jährigen Landshuter zu 16 Stunden sozialer Hilfsdienste verurteilt. Es sei zu einer "Grenzverletzung" gekommen, indem der Angeklagte seine Hand auf die Brust seiner Bekannten gelegt habe, als diese noch schlief, hieß es in der Urteilsbegründung.
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