Mit Belastungszeugen aus der Szene ist es so eine Sache. Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Zeuge vor Gericht seine polizeilichen Angaben als Falschaussage widerruft.

So wie im August 2019 im Prozess gegen einen Syrer (38), der von der Asylbewerberunterkunft in Landau aus einen schwunghaften Drogenhandel betrieben hat. Nachdem es zudem keine objektiven Beweismittel für dessen Drogengeschäfte gegeben hatte, kam der geständige Angeklagte - in der Szene als Wodka-Ali bekannt - mit einer moderaten Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten davon.