Landgericht Landshut

Altdorfer hat null Bock auf Therapie


Die Rangelei auf dem Bahnhofsvorplatz im Dezember 2020 wird nun vor dem Landgericht verhandelt. Gegen das Urteil des Amtsgericht hatten sowohl die Anklage als auch die Verteidigung Berufung eingelegt.

Die Rangelei auf dem Bahnhofsvorplatz im Dezember 2020 wird nun vor dem Landgericht verhandelt. Gegen das Urteil des Amtsgericht hatten sowohl die Anklage als auch die Verteidigung Berufung eingelegt.

Von Redaktion Landshut Stadt

Was tun, wenn der Sachverständige zu einer Therapie rät, der Angeklagte aber keine Lust darauf hat? Mit diesem Problem sieht sich das Landgericht im Prozess um eine aus dem Ruder gelaufene Personenkontrolle konfrontiert. Wie der psychiatrische Sachverständige Dr. Klaus Neudecker am Montag vor der als Berufungskammer tagenden fünften Strafkammer erklärte, ist die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben, dass es bei dem Angeklagten unter dem Einfluss von Speed wieder zu "Verhaltensentgleisungen" wie am 13. Dezember 2020 am Bahnhofsvorplatz kommt. Vorsitzender Richter Theo Ziegler erteilte daraufhin den rechtlichen Hinweis, dass neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.

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