Landgericht Deggendorf

Prozess wegen versuchten Mordes gegen 38-Jährigen


Das Landgericht entscheidet, ob der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. (Archivbild)

Das Landgericht entscheidet, ob der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Ab Dienstag, den 13. Juni, verhandelt die Große Strafkammer des Landgerichts Deggendorf als Schwurgericht darüber, ob ein 38-jähriger Mann wegen versuchten Mordes in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Laut Pressemitteilung des Gerichts wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am Abend des 14. Dezember 2022 in der Wohnung seiner Mutter mit einem Holzknüppel mehrfach auf deren Kopf eingeschlagen zu haben - der Anklage nach mit Tötungsabsicht. Weil der 38-Jährige wegen seiner psychischen Erkrankung die Tat mutmaßlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen eines Sicherungsverfahrens.

Bei einem Sicherungsverfahren kann ein Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn ein Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durchgeführt werden kann. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zeitlich unbefristet, wird aber regelmäßig überprüft.

Der Prozess wird am Freitag, den 16. Juni, fortgesetzt. Insgesamt sind sechs Zeugen geladen, wegen der Erkrankung des Beschuldigten wird zudem eine psychiatrische Sachverständige gehört.