Landgericht Deggendorf

Psychiater sieht keine Bewusstseinsstörung bei Dominik R.


Von dpa

In dem Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod einer 20 Jahre alten Frau aus Niederbayern im Herbst 2016 ist vor dem Landgericht Deggendorf der forensische Psychiater angehört worden.

Der Fachmann sagte am Donnerstag, auf sein Angebot eines persönlichen Gesprächs habe der Angeklagte Dominik R. nicht reagiert. Deshalb könne er lediglich anhand seiner Beobachtungen während des Prozesses und der Aussagen von Zeugen eine Einschätzung abgeben. Angeklagt ist der 28 Jahre alte Ex-Freund des Opfers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.

Er sehe bei dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat keine Hinweise auf eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder auf eine akute Belastungsreaktion, sagte der Psychiater. Beispielsweise sei die Ankündigung der Freundin, sich endgültig trennen zu wollen, nicht völlig neu gewesen, denn das Thema soll es schon seit längerem zwischen den beiden gegeben haben. Das Verhalten des Mannes nach der Tat, wie es sich unter anderem aus Onlinekäufen und Chatverläufen darstelle, beinhalte komplexe Handlungen und zeige Kontinuitäten. Das spreche gegen eine schwere Erschütterung in der Tatfolge.

Keine Hinweise auf Nekrophilie

Auch die Zeugenaussage, nach der der Angeklagte am Morgen nach der Tat neben der Toten aufgewacht sein soll, spreche gegen einen Zustand tiefer seelischer Erschütterung - denn der Angeklagte habe schlafen können. Sollte der Angeklagte, wie es aus Zeugenaussagen hervorgeht, nach der Tat mit der Leiche Sex gehabt haben, würde auch das gegen eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung sprechen. Hinweise auf Sadismus oder Nekrophilie sah der Experte bei dem Angeklagten nicht.

Die Anwälte wollten insbesondere die Einschätzung des Fachmannes bezüglich der beiden Tatvarianten hören - also die Variante, wie sich die Tat laut Einlassung des Angeklagten im ersten Prozess dargestellt hat im Vergleich zu der Variante, wie sie sich aus den neuen Zeugenaussagen und der Anklageschrift ergibt.

Der Angeklagte hatte angegeben, vor der Tat habe sich ein Streit zwischen ihm und seiner Ex-Freundin aus der Küche ins Schlafzimmer verlagert, bei dem erst sie ein Messer in der Hand gehabt habe und dann er. Mit dem Messer habe er zugestochen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Dies hatten Zeugen unter Berufung auf den Angeklagten ausgesagt.

Angeklagter war Alkohol gewöhnt

Zu dem Alkoholkonsum des Angeklagten vor der Tat sagte der Psychiater, dass der Angeklagte Alkohol gewohnt gewesen sei und in den Wochen vor der Tat verstärkt Alkohol getrunken habe. Hinweise auf verminderte Steuerungsfähigkeit hätten sich nicht ergeben. Wobei der Sachverständige darauf verwies, dass bei der Tat niemand dabei gewesen sei, der Aussagen zum Zustand des Angeklagten machen könne.

Der Angeklagte war in einem ersten Prozess 2017 wegen Totschlags an der 20-Jährigen verurteilt worden. Weil Zeugen in dem ersten Verfahren zugunsten des Angeklagten falsch ausgesagt hatten, wird der Fall nun neu verhandelt. Die entscheidende Frage dabei lautet: Hat der 28-jährige Deutsche die Mutter seines Sohnes erstochen, als sie schon schlief? Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten. Im ersten Verfahren hatte sich dies nicht zweifelsfrei klären lassen.

Der Fall hatte im Herbst 2016 auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Täter sein Opfer in Folie verpackt in der Wohnung versteckt hatte und mit dem kleinen Sohn nach Spanien geflohen war. Von dort aus schickte er vom Handy des Opfers Nachrichten an deren Angehörige, um diese in Sicherheit zu wiegen. Zudem ließ er sich ein Tattoo mit dem Namen und den Lebensdaten der jungen Frau sowie dem Satz "Danke für alles" auf den Arm stechen. Die Mutter der 20-Jährigen entdeckte zwei Wochen nach der Tat die Leiche.