Landau

Junge Mädchen im Dönerladen befummelt - Gastwirt (26) vor Gericht


Weil er mehrfach junge Mädchen in seinem Dönerladen sexuell nötigte, landete ein 26-jähriger Gastwirt in Landau (Kreis Dingolfing-Landau) vor Gericht. (Symbolbild)

Weil er mehrfach junge Mädchen in seinem Dönerladen sexuell nötigte, landete ein 26-jähriger Gastwirt in Landau (Kreis Dingolfing-Landau) vor Gericht. (Symbolbild)

Was am Mittwoch vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, war nur die Spitze eines Eisbergs. Wegen sexueller Nötigung und Beleidigung ist ein 26-jähriger türkischer Gastwirt aus dem nordwestlichen Landkreis Dingolfing-Landau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Zwei Mädchen, 14 und 15 Jahre alt, hat er mehrfach gegen ihren Willen umarmt, begrapscht, gestreichelt, geküsst, auf seinen Schoß gezogen und zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Und die Zeugenaussagen ließen keinen Zweifel zu: Es gab noch weitaus mehr minderjährige Mädchen, mit denen der Angeklagte sein widerwärtiges Spiel getrieben hat. Nicht alle Fälle erfüllen juristisch jedoch den Straftatbestand - auch wenn die Intention des Täters klar war.

Immer wieder minderjährige Mädchen begrapscht

Was die Anklageschrift dem 26-jährigen Türken zur Last legte, war für zarte Gemüter nicht leicht zu ertragen. In seinem Dönerladen mit angrenzender Shisha-Bar im nordwestlichen Landkreis habe sich der Mann zwischen September 2014 und Januar 2015 mehrfach an jungen Mädchen vergangen. Dabei ging er stets nach dem gleichen Schema vor: Er bot den Frauen, stets minderjährige Teenager, einen Job bei sich an - und versuchte dann gewaltsam, sie für seine perfiden Fantasien zu gewinnen. So habe er im September 2014 einer jungen Besucherin einen Job bei sich angeboten. Die 15-Jährige nahm das Angebot an, wohl in der Annahme, ihr Taschengeld aufzubessern. Eines Freitags kam sie zu ihm, reinigte auf Geheiß des Chefs die Wasserpfeifen hinter der Theke. Der 26-Jährige nutzte daraufhin die beengte räumliche Situation aus, drückte seinen Körper an das Mädchen, fasste ihr unter die Bekleidung an Brust und Bauch, grapschte ihr außerdem an den Po - obwohl die 15-Jährige keinen Zweifel ließ, dass sie diese Berührungen nicht wolle. Mit einer Entlohnung von zehn Euro "dankte" er ihr die Arbeit und knüpfte an den Lohn gleichsam ein Schweigegebot.

Erstaunlicherweise gelang es ihm, das Opfer zu einem erneuten Arbeitstag zu überreden. Gleiches Spiel: Während die 15-Jährige Flyer abzählte, fasste er sie an die Hüften, griff ihr in den Schritt, drängte sie in eine Ecke und küsste sie - obwohl das Mädchen mehrfach "Nein" sagte. Nicht besser ging es laut Anklageschrift einer 14-Jährigen, ebenfalls angeheuert vom Beschuldigten zu einer Art Aushilfsjob. Während der Arbeit in der Shisha-Bar zog er das Mädchen gegen ihren Willen mehrfach auf seinen Schoß, drängte ihr Umarmungen auf, befummelte ihren Körper und zwang ihr schließlich sogar einen Zungenkuss auf. Schließlich nahm der das Mädchen sogar mit auf die Toilette, schloss sich mit ihr ein und stellte Versuche an, ihr das T-Shirt auszuziehen oder die Hose zu öffnen. Als ihm dies nicht gelang, packte er das Opfer an der Hand und wollte das Mädchen zum Berühren seines harten Glieds bewegen. Weil sich die 14-Jährige wehrte und verneinte, ließ er sie schließlich gehen.

Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Umfangreichere Äußerungen waren dem Angeklagten nicht zu entlocken. Mit wenig deutlicher Aussprache und in die Länge gezogenen "Ja"-Lauten reagierte er nickend auf die Vorwürfe, die Richter Grotz noch einmal durchging. Gelegentlich schob der Angeklagte ein "Aber" dazwischen: "Die Sachen stimmen schon", meinte er ausweichend. "Aber mit Gewalt? Irgendwie habe ich da was falsch interpretiert." Falsch zu interpretieren dürfte in den vorliegenden Fällen eigentlich wenig gewesen sein, stellte Grotz klar. Von Tränen in den Augen, Zittern und Angstschweiß haben die betroffenen Mädchen in der polizeilichen Vernehmung berichtet.

Bei den vorliegenden Fällen sah die Staatsanwältin nicht nur den Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt, sondern durch das entwürdigende Verhalten des Täters auch den der Beleidigung. Letztlich sprach Richter Florian Grotz eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten aus und überschritt dabei die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafe noch um einen Monat.

Der Täter wandert aber nicht ins Gefängnis, sondern bekommt eine Bewährung von vier Jahren, inklusive Bewährungshelfer, und der Auflage, 2.000 Euro an den Weißen Ring, eine Hilfsvereinigung für Kriminalitätsopfer, zu zahlen. Vorstrafen hat er bereits in puncto Diebstahl, Drogenerwerb, Urkundenfälschung und Betrug. "Wenn Sie sich auch nur das Kleinste noch zuschulden kommen lassen, ist die Bewährung dahin", warnte der Richter. Der 26-Jährige bekundete, dass ihm das Geschehene leid tue. Ein schwacher Trost: Seine Gaststätte wird er demnächst verkaufen - zumindest in diesem Umfeld werden sich also keine weiteren Übergriffe ereignen.

Mehr dazu lesen Sie am Donnerstag, 4. Februar, in der Landauer Zeitung.