Landau

Dreiste Masche: Euro aus dem Einkaufswagen geklaut


Ein Euro ist nur ein Euro. Allerdings könnte auch ein geringer Diebstahlsschaden für Langfinger empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Ein Euro ist nur ein Euro. Allerdings könnte auch ein geringer Diebstahlsschaden für Langfinger empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Von Redaktion idowa

Eine Leserin hat unserer Redaktion von einem Diebstahl in einem Supermarkt in Landau berichtet. Im Geschäft sei ihr der Euro, der beim Entleihen des Einkaufswagens in eine Vorrichtung geschoben werden muss, gestohlen worden. Bagatelldelikt oder dreiste Diebstahlmasche? Wir haben bei der Polizei nachgefragt, ob der Euro-Klau umgeht, wie die Polizei bei solchen Fällen verfährt und wer dahinterstecken könnte.

Die Bestohlene hat von einer anderen Kundin erfahren, dass diese ebenfalls schon mehrfach Opfer von solchen Diebstählen geworden sei. Auch eine Freundin, so die verärgerte Leserin, habe dies schon in Dingolfing erlebt. "Die Leser im Landkreis sollten von der dreisten Diebstahlmethode erfahren, die um sich greift", schreibt uns die Frau. Sie berichtet, dass sie im Geschäft von einer Dame abgelenkt worden sei und später beim Zurückbringen des Wagens bemerkt habe, dass der Euro nicht mehr im Fach war.

Kriminalhauptkommissar Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern erklärt, dass auch ein vermeintliches Kavaliersdelikt vor dem Richterstuhl enden kann. "Ein Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Das heißt, dass dieser von Amts wegen, also gesetzlich, verfolgt wird. Hier muss vorher kein Strafantrag gestellt werden." Das bedeutet: Wem die Handtasche, der Geldbeutel oder das Handy gestohlen wird, kann Anzeige bei der Polizei stellen und die Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, nehmen dann ihre Arbeit auf.

Aber all der Aufwand auch wegen eines Euros? "Wenn eine Anzeige gemacht wird, dann gehen wir dem nach - egal welcher Diebstahlsschaden entstanden ist," erklärt Tomaschko. In diesem Fall handele es sich um den Diebstahl einer geringwertigen Sache. Dies bedeutet vor der Anzeige muss noch ein Strafantrag gestellt werden. Dies ist bei geringem Beuteschaden, etwa einem Päckchen Kaugummi oder einer CD, so. Hier handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Hier muss ein Antrag auf Strafverfolgung gestellt werden. Wenn dieser Antrag gestellt wird, dann handeln die Ermittlungsbehörden.

Auch wenn der Mutter ein Zehn-Euro-Schein aus der Handtasche geklaut wird, muss zuerst so ein Antrag gestellt werden, bevor Ermittlungen folgen können. Denn Diebstahl in der Familie ist auch im Gegensatz zum Offizialdelikt ein Antragsdelikt. Ein Freibrief für Diebstahl im Laden oder in der Familie ist das aber auf keinen Fall. Auch bei geringwertigen Sachen - eben diesen Antragsdelikten - kann die Sache für den Langfinger brenzlig werden. "Hier kommt das öffentliche Interesse ins Spiel," so Tomaschko. Wer notorisch stiehlt, etwa Seriendieb von Euro-Münzen aus Einkaufswagen ist, der kann sich nicht mehr mit geringfügigem Schaden herausreden. Auch hier kann gleich eine Strafanzeige folgen, wenn der Staatsanwalt das öffentliche Interesse gegeben sieht.

Günther Tomaschko ist in den zahlreichen Polizeimeldungen, die täglich durch seine Hände gehen, indes noch kein Fall eines aus dem Einkaufswagen gestohlenen Euros aufgefallen. "Wir würden so etwas an unsere Social-Media-Abteilung weitergeben." Hier können Internet-User gewarnt werden, besonders auf ihren Einkaufswagen zu achten. Eine konkrete Vermutung, warum Diebe bei so einer geringen Beute trotzdem den Ärger auf sich nehmen würden, der bei einer Anzeige folgt, hat Günther Tomaschko kaum: "Vielleicht ist das jemand gewesen, der sehr knapp bei Kasse ist."