Lakumed-Kliniken

Antrag für Besuche in Ausnahmefällen jetzt online


Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern sind zurzeit keine Besucher in den Häusern der Lakumed-Kliniken erlaubt. Ausnahmen gelten für die Geburtskliniken sowie in besonders gelagerten Fällen. Entsprechende Anträge sind ab sofort online verfügbar. (Archivfoto)

Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern sind zurzeit keine Besucher in den Häusern der Lakumed-Kliniken erlaubt. Ausnahmen gelten für die Geburtskliniken sowie in besonders gelagerten Fällen. Entsprechende Anträge sind ab sofort online verfügbar. (Archivfoto)

Von Redaktion idowa

Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern sind in der derzeitigen Pandemie-Situation keine Besucher in den Häusern der Lakumed-Kliniken erlaubt. Ausnahmen gelten für die Geburtskliniken sowie in besonders gelagerten Fällen, beispielsweise bei schwerkranken Patienten, die sich über längere Zeit in stationärer Behandlung befinden. Ab sofort steht auf der Internetseite das Formular "Ausnahmegenehmigung zum Besuch eines Patienten" zur Verfügung.

Dieses gilt für das Krankenhaus Landshut-Achdorf und das Krankenhaus Vilsbiburg. Angehörige können das Formular herunterladen, ausfüllen, per Mail oder Post zurückschicken und erhalten anschließend telefonisch Rückmeldung, ob der Antrag nach der Prüfung durch den zuständigen Chefarzt genehmigt wurde.

Angehörige mit Ausnahmegenehmigung müssen an der Screening-Stelle einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. "Auch wenn der Schutz unserer Mitarbeiter und der uns anvertrauten Patienten höchste Priorität haben, darf in der Corona-Pandemie die Menschlichkeit nicht verloren gehen", sagt Jakob Fuchs, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der Lakumed-Kliniken.

"Daher möchten wir mit diesem einheitlichen Antragssystem schwerkranken Menschen und Patienten, die sehr lange Zeit in stationärer Behandlung sind, einen Besuch durch einen Verwandten oder Freund ermöglichen und damit trotz der schwierigen Situation einen Beitrag zum Wohlbefinden leisten."

Für einen Besuch in den Geburtskliniken muss kein Antrag gestellt werden. Hier gilt weiterhin, dass jede Frau von einer Person, die für den gesamten Aufenthalt benannt wird, täglich für maximal eine Stunde Besuch erhalten darf.