In der Stadt Landau wird bei der Kommunalwahl am 15. März eine verstorbene Kandidatin auf der Liste der SPD zur Wahl stehen, das bestätigte Alexander Oswald, Geschäftsleitender Beamter der Stadtverwaltung, auf Nachfrage der Landauer Zeitung.

Grund sei das Wahlgesetz. Nach Angaben des Rathauses bleibt sie weiter auf der Liste und auch wählbar, weil sie nach dem 10. Februar verstorben ist. "Bis dahin hätte man den Stimmzettel noch ändern können", erklärt Alexander Oswald. Zwar sei die Verstorbene noch wählbar, für sie abgegebene Stimmen würden aber für die Liste gewertet, für die sie aufgestellt war. Sie kommen den (...)

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