Kreis Landshut

Seit 5. Januar gelten höhere Abfallgebühren für Bauschutt


Die Gebühren für die Entsorgung von Bauschutt wurden erhöht. (LZ-Archiv)

Die Gebühren für die Entsorgung von Bauschutt wurden erhöht. (LZ-Archiv)

Von Redaktion idowa

Seit dem 5. Januar 2023 gelten im Landkreis Landshut höhere Gebühren für die Anlieferung von verwertbarem Bauschutt. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und der entsprechenden Änderung der Gebührensatzung zugestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Der Landkreis Landshut betreibt sowohl in Geisenhausen als auch in Inkofen, Rottenburg, eine Bauschuttannahmestelle. Dort können private und gewerbliche Anlieferer verwertbaren Bauschutt, wie reinen Ziegel- und Betonabbruch, Pflastersteine, Natursteine und so weiter abgeben.

Aufbereitung für den Verkauf

Die mineralischen Abfälle werden dann entsprechend aufbereitet und als geprüftes, güteüberwachtes und zertifiziertes Recyclingmaterial wieder zum Verkauf angeboten. Dieses Material dient dann beispielsweise dem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Wegebau, der Flächen- und Parkplatzbefestigung oder dem Unterbau an geeigneten Standorten.

"Der Rechnungsprüfungsausschuss hielt die Anpassung der seit 2018 unveränderten Gebührensatzung für erforderlich", so Gernot Geißler, Leiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt Landshut. Bisher lag das durchschnittliche Defizit bei 73.000 Euro pro Jahr.

Wieder kostendeckend arbeiten

Mithilfe der neuen Gebühren sollen die beiden Bauschuttannahmestellen künftig kostendeckend arbeiten. Seit dem 5. Januar gelten folgende Gebühren:

Annahme von verwertbarem Bauschutt: 13,00 Euro pro Kubikmeter

Verkauf von zertifiziertem Recycling-Material: 9,50 Euro pro Kubikmeter.

Die gestaffelten Gebühren der zweiten Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Bauschuttannahmestellen sind auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.