Krankenkasse übernimmt Kosten

Erleichterte Krankenhaus-Begleitung für Menschen mit Behinderung


Ein leere Krankenbett steht in einem Behandlungszimmer in einem Klinikum.

Ein leere Krankenbett steht in einem Behandlungszimmer in einem Klinikum.

Von mit Material der dpa

Wer ins Krankenhaus muss, bekommt es oft mit Ängsten zu tun. Für Menschen mit Behinderung ist die Belastung oft besonders groß. Nun sollen sie besser unterstützt werden können.

Menschen mit Behinderung können bei einem Krankenhausaufenthalt künftig leichter von Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen begleitet werden. Vertraute Begleitpersonen erhalten künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihren Verdienstausfall erstattet. Eine entsprechende Neuregelung passierte am Freitag in Berlin den Bundesrat. Sie war von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung seit Langem gefordert worden. Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sagte: "Ich bin sehr froh, dass nun endlich eine Regelung gefunden wurde."

Künftig zahlt die Krankenkasse, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patientinnen und Patienten mit Behinderung begleiten. Dusel, der eine entsprechende Verbesserung seit Längerem gefordert hatte, sagte, ein Krankenhausaufenthalt sei für alle belastend. "Für Menschen mit schwersten oder Mehrfachbehinderungen und ihre Angehörigen kann er zu einer traumatisierenden Erfahrung werden."

Bundesrat fordert weitere Verbesserung für Begleitung von Menschen mit Behinderung

Bereits die Fachverbände hatten erläutert, dass Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, eine vertraute Begleitperson bräuchten. Dusel sagte: "Dann ist dringend eine vertraute Bezugsperson für die Dauer der Behandlung nötig." Diese kann Sicherheit geben und bei der Kommunikation mit dem Klinikpersonal helfen.

Bei Begleitung durch vertraute Mitarbeiter der Eingliederungshilfe werden die Personalkosten von den für diese Leistung zuständigen Trägern übernommen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die zu begleitende Person grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Die pflegerische Leistung bleibt weiterhin Aufgabe des Krankenhauspersonals.

Ferner forderte der Bundesrat die kommende Bundesregierung zu weiteren Verbesserungen für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen auf.