Krankenhäuser

Streit um Reform: Drei Länder lassen Gutachten erstellen


Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen.

Von dpa

Greift der Bund bei der geplanten Krankenhausreform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer ein? Drei von ihnen wollen es jetzt genau wissen und haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. "Krankenhausplanung ist Ländersache", sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. "Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt", erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

"Wir haben großes Interesse an dem Gelingen der Krankenhausfinanzierungsreform", erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Der Bundesgesundheitsminister habe bei den Bund-Länder-Verhandlungen in Berlin versprochen, dass man auf Augenhöhe verhandele und gemeinsam beschließe. "Und wir können keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit zum Gestalten nimmt."

Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Lauterbach solle die Expertise der Praktiker mit einbeziehen und aus den Erfahrungen anderer lernen - "zum Beispiel derjenigen, die in Nordrhein-Westfalen seit drei Jahren eine Krankenhausreform umsetzen", so Laumann weiter.

Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.