Kostenlose Tests in Landshut

Was tun im Corona-Verdachtsfall?


Nachdem die Durchführung von PCR-Tests oder Corona-Antigen-Schnelltests grundsätzlich mit Kosten verbunden ist, informiert das Staatliche Gesundheitsamt Landshut über die richtige Vorgehensweise bei einem konkreten Verdachtsfall. (Symbolfoto)

Nachdem die Durchführung von PCR-Tests oder Corona-Antigen-Schnelltests grundsätzlich mit Kosten verbunden ist, informiert das Staatliche Gesundheitsamt Landshut über die richtige Vorgehensweise bei einem konkreten Verdachtsfall. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Nachdem seit gut einer Woche die Durchführung von PCR-Tests oder Corona-Antigen-Schnelltests grundsätzlich mit Kosten verbunden ist, informiert das Staatliche Gesundheitsamt Landshut über die richtige Vorgehensweise bei einem konkreten Verdachtsfall - beispielsweise wenn ein Betroffener Symptome aufweist oder ein Selbsttest Hinweise auf eine Corona-Infektion gibt.

So sollen Personen, die zu Hause einen handelsüblichen Selbsttest durchgeführt haben und dieser ein positives Ergebnis zeigt, sich zuerst beim Staatlichen Gesundheitsamt melden: Entweder per Mail unter schnelltest@landkreis-landshut.de oder telefonisch unter 0871/408-3113).

Das Gesundheitsamt meldet die Personen am Testzentrum an der Landshuter Grieserwiese zu einem PCR-Test an, der Gewissheit über eine Corona-Infektion geben kann. Ohne offizielle Anmeldung durch die Behörde kann der Test nicht kostenlos durchgeführt werden. Wichtig: Bitte schicken Sie in diesem Fall ein Foto des Selbsttests mit entsprechendem Datum mit, teilt das Landratsamt mit.

Die Mitarbeiter des Testzentrums an der Grieserwiese melden sich telefonisch bei der betroffenen Person, um eine genaue Uhrzeit für den Test zu vereinbaren. Es kann einen Tag dauern, bis diese Terminvereinbarung erfolgt. Das Gesundheitsamt bittet deshalb, diese 24 Stunden abzuwarten und sich nicht vorher telefonisch zu erkundigen.

Personen, bei denen aufgrund einschlägiger, grippeähnlicher Symptome der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, müssen sich beim Hausarzt testen lassen. Solche Fälle können nicht von einem Testzentrum abgerechnet werden. Sofern der Hausarzt keine PCR-Testungen anbietet, soll er an einen entsprechenden Kollegen verweisen.