Konkrete Regelung noch offen

Kein Gäubodenvolksfest zum geplanten Termin


Großveranstaltungen sollen bis 31. August untersagt werden - das berichtet dpa.

Großveranstaltungen sollen bis 31. August untersagt werden - das berichtet dpa.

Von Redaktion idowa

Großveranstaltungen werden wegen der sogenannten Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Auch Fußballspiele und Volksfeste sind davon betroffen.

Großveranstaltungen werden wegen der sogenannten Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich verboten werden. Betroffen sind auch Fußballspiele. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einigten sich am Mittwoch auf dieses prinzipielle Verbot.

Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen von den Länder getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste und weitere Veranstaltungen. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es.

Die Entscheidung betrifft auch die Termine der Volksfeste im Sommer - unter anderem wird das Gäubodenvolksfest nicht wie geplant stattfinden können. Die Stadt werde am Donnerstag das weitere Vorgehen beratschlagen, hieß es seitens der Stadtverwaltung in Straubing am Mittwochabend.