Es ist eines dieser Beispiele, das zu den Horrorvorstellungen von Verbraucherschützern zählt: Der Kunde erwirbt auf einem Internetmarktplatz eine auffallend günstige Version eines Smarthome-Computers wie Alexa, der vorkonfiguriert geliefert wird. Was der Verbraucher nicht weiß: Dieses Gerät wurde manipuliert und erlaubt das Mithören und das Absaugen von persönlichen Daten. Wen kann der Kunde für den Schaden verantwortlich machen?

Die EU-Kommission in Brüssel hat recht: Der Verbraucherschutz muss digital ausgeweitet werden. Und er darf die Verantwortung nicht nur dem Verbraucher aufladen, der in gutem Glauben eingekauft hat.