Meinung

Sozialbeiträge

Eltern und Kinderlose nicht gegeneinander ausspielen


Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen als kleinere Familien und Kinderlose.

Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen als kleinere Familien und Kinderlose.

Nein, das Bundesverfassungsgericht spielt mit seinem Urteil zu den Beiträgen in der Pflegeversicherung nicht Eltern und Kinderlose, nicht Kleinfamilien und Kinderreiche gegeneinander aus. Es stellt gut begründet fest, warum es in der Pflegeversicherung geboten ist, die Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen, in der Renten- und Krankenversicherung aber nicht. Es geht nicht um moralische Fragen und Wertungen, sondern allein darum, den Erziehungsaufwand im Beitragsrecht zu würdigen, was in anderen Zweigen der Sozialversicherung bereits ausreichend gewährleistet sei, etwa durch zusätzliche Rentenpunkte pro Kind.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat