Sozialbeiträge
Eltern und Kinderlose nicht gegeneinander ausspielen
26. Mai 2022, 6:00 Uhr aktualisiert am 26. Mai 2022, 6:00 Uhr
Nein, das Bundesverfassungsgericht spielt mit seinem Urteil zu den Beiträgen in der Pflegeversicherung nicht Eltern und Kinderlose, nicht Kleinfamilien und Kinderreiche gegeneinander aus. Es stellt gut begründet fest, warum es in der Pflegeversicherung geboten ist, die Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen, in der Renten- und Krankenversicherung aber nicht. Es geht nicht um moralische Fragen und Wertungen, sondern allein darum, den Erziehungsaufwand im Beitragsrecht zu würdigen, was in anderen Zweigen der Sozialversicherung bereits ausreichend gewährleistet sei, etwa durch zusätzliche Rentenpunkte pro Kind.
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