Masken-Provisionsaffäre
Der Generalverdacht ist nicht angebracht
12. Mai 2022, 19:18 Uhr aktualisiert am 12. Mai 2022, 20:27 Uhr
Manchmal könnte man am Rechtsstaat verzweifeln. Zum Beispiel am Donnerstag im bayerischen Landtag, als die zentralen Figuren in den Masken-Provionsaffären des Jahres 2020 die Aussage verweigerten und der parlamentarische Untersuchungsausschuss dies hinnehmen musste. Denn vor dem Bundesgerichtshof streiten sich die Rechtsgelehrten immer noch, ob das Kassieren von beachtlichen Provisionen bei der Vermittlung von Corona-Schutzmasken an staatliche Stellen strafbar ist oder nicht. Und solange darüber nicht entschieden ist, können Sauter, Nüßlein und Co. schweigen wie ein Grab.
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