Das Regensburger Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht in der Landshuter Altstadt für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter gaben einem Anwohner recht. Faschingsfreunden in ganz Ostbayern ist dagegen wegen Corona gerade nicht zum Lachen zumute. Währenddessen macht in Regensburg die Initiative gegen Rechts mobil gegen die geplante Querdenker-Demonstration am Wochenende.
Die Regensburger Richter gaben dem Eilantrag eines Anwohners der Landshuter Innenstadt statt, der sich gegen die Maskenpflicht in der gesamten Altstadt der niederbayerischen Bezirkshauptstadt zur Wehr setzte. Konkret bedeutet die Entscheidung zunächst nur, dass einzig der Klagende keine Maske in der Innenstadt mehr tragen muss.
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