Keine Masken an Grundschulen

Corona-Regeln in Bayern bleiben noch


In Bayern will man größtenteils noch an der Maskenpflicht festhalten (Symbolbild).

In Bayern will man größtenteils noch an der Maskenpflicht festhalten (Symbolbild).

Von dpa

Die Corona-Zahlen sind so hoch wie nie zuvor. Dennoch entfallen - so will es die Bundesregierung - fast alle Regeln. Bayern zögert dies noch etwas hinaus. Sofort gelockert wird ausgerechnet an den Schulen.

In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte. Der Freistaat nutzt damit - außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen - eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln aus, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt in Bayern vorerst auch weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Und: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen - wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.

Diesen Weg geht das bayerische Kabinett aber bis auf Weiteres nicht. Auch das weitere Vorgehen nach dem 2. April ist offen. Das müsse man rechtzeitig vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Fakten entscheiden, sagte Herrmann. "Stand heute" müsste eine Hotspot-Regelung für jeden Landkreis einzeln getroffen werden.

Zugangsbeschränkungen bleiben vorerst

Klar ist nach dem bayerischen Kabinettsbeschluss, dass es bis zum 2. April bei den bisher gültigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) bleibt, also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Discos oder 3G in Gaststätten, Hotels und Hochschulen.

Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März aber etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.

Für Volksfeste sollen bis zum 2. April noch analoge Regeln wie in der Gastronomie gelten, dann fallen auch hier sämtliche Auflagen weg. Die Entscheidung, welche Volksfeste stattfinden, trifft allerdings nicht die Staatsregierung. Das gilt auch für die Wiesn in München. "Die Entscheidung, ob das Oktoberfest in München stattfindet, ist natürlich eine Entscheidung der Landeshauptstadt", sagte Herrmann.

Keine Masken in Grundschulen

Mit der Abschaffung der Maskenpflicht zunächst an Grundschulen setzten sich die Freien Wähler nunmehr gegenüber der CSU durch, die dies zuletzt noch abgelehnt hatte. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und künftig auch in den 5. und 6. Klassen. Zudem belaste das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders. Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt es bei der Testpflicht.

"Die Pandemie-Lage lässt momentan gar nichts anderes zu, als alle möglichen Maßnahmen zunächst einmal bis zum 2. April zu verlängern", erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er verteidigte aber das teilweise Ende der Maskenpflicht an Schulen. Dies könne man dank der PCR-Testungen dort angehen, müsse aber "wachsam bleiben".

Holetschek forderte den Bund auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern - der jetzige sei "kein taugliches Instrument bei der jetzigen Infektionslage". "Bundesgesundheitsminister Lauterbach sollte seine Überzeugung - gerade als Wissenschaftler - nicht einem faulen Kompromiss zugunsten der Koalitionsdisziplin der Ampel opfern. Ich hoffe sehr, dass die lauter werdenden Stimmen in der Ampel noch etwas Vernunft und Praktikabilität in das Gesetz einbauen