„Keine Benachteiligung“

Offener Brief: Kinobetreiber wollen zu Ostern aufmachen


Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) fordert von der Politik eine Öffnungsperspektive für die Kinos in der Republik - die Branche soll nicht, wie im vergangenen Jahr, später als andere Wirtschaftszweige bei der Öffnung bedacht werden. (Symbolbild)

Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) fordert von der Politik eine Öffnungsperspektive für die Kinos in der Republik - die Branche soll nicht, wie im vergangenen Jahr, später als andere Wirtschaftszweige bei der Öffnung bedacht werden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In einem offenen Brief hat der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) von der Ministerpräsidentenkonferenz um Kanzlerin Angela Merkel einen verbindlichen Öffnungstermin für die Kinos eingefordert. Die Kinos sollen in der Öffnungs-Hierarchie nicht, wie im vergangenen Jahr, gegenüber ähnlichen Branchen und Kulturstätten benachteiligt werden.

In einem Brief hat sich die Allianz aller Kino- und Verleihverbände an die Kanzlerin, den Chef des Kanzleramtes sowie sämtliche Ministerpräsidenten gewandt, nach eigenen Angaben um auf die für die Kinos notwendigen Rahmenbedingungen bei einer kommenden Wiedereröffnung hinzuweisen. Die Verbände AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater, AG Verleih - Verband unabhängiger Verleiher, der Bundesverband kommunale Filmarbeit, der HDF KINO sowie der Verband der Filmverleiher betonen die Notwendigkeit einer baldigen, konkreten Öffnungsperspektive, "um die enormen Schäden nicht noch weiter anwachsen zu lassen". Es sei Zeit, dass das kulturelle Leben nach Deutschland zurückkehre, auch wenn die Pandemie noch nicht überwunden sei.

Die wirtschaftlich besonders stark betroffene Kino- und Filmwirtschaft benötige dringend eine Perspektive, um wieder Fuß zu fassen, heißt es in dem Schreiben des Verbands an die Vertreter der Politik.

Wörtlich haben die Kino- und Verleihverbände folgende Parameter für die Entwicklung der Wiedereröffnungspläne formuliert:

  1. Kulturorte wie Kinos dürfen in der Wiedereröffnungsplanung zeitlich nicht benachteiligt werden.
    Angesichts der Tatsache, dass Kulturstätten wie auch die Kinos mit fest installierten Sitzplätzen und Lüftungsanlagen sowie bewährten Hygienekonzepten und einer funktionierenden Kontaktverfolgung als vergleichsweise besonders sicher gelten, wäre es kaum begreiflich und auch rechtlich äußerst fragwürdig, wenn Handel und Gastronomie vor den Kulturorten öffnen dürften. Eine Benachteiligung der Kulturorte sollte unbedingt vermieden werden.
  2. Öffnung zu Ostern
    Sofern sich die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens fortsetzt und die Pandemie auch mit Mutationen beherrschbar bleibt, plädieren die Kinos für einen Wiedereröffnungstermin zu Ostern. Solange die Filmtheater ihren Besuchern kein Angebot machen können, wird sich die Situation im Filmmarkt klar weiter zu ihren Lasten entwickeln.
  3. National einheitliches Vorgehen
    Als national funktionierender Markt ist es für die Kino-und Filmwirtschaft zwingend erforderlich, die Wiedereröffnung nicht unumstößlich an einen regionalen Sieben-Tage-Inzidenzwert oder R-Wert zu koppeln (unbenommen natürlich von lokalen Ausbrüchen). Nur eine bundesweit einheitlich terminierte Eröffnungsstrategie wird die Möglichkeit bieten, den Gästen auch tatsächlich neue Filme präsentieren zu können.