• Schnell handeln, Freunde um Hilfe bitten, so bald wie möglich einen Arzt aufsuchen. Nur dann ist ein Nachweis möglich.
K.-o.-Tropfen Im Fall der Fälle
Florian Wende, 31.01.2019 - 16:52 Uhr
• Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Verabreichen von K.-o.-Tropfen fällt unter den Bereich gefährliche Körperverletzung. Diese wird mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet.
0 Kommentare
Kommentieren