Jugendschutzgericht

56-Jähriger belästigt Jungen am Landshuter Bahnhof


Bekomme der Angeklagte seine Neigung nicht in den Griff, so Richter Stefan Kolb in der Urteilsbegründung, kenne er keine Gnade.

Bekomme der Angeklagte seine Neigung nicht in den Griff, so Richter Stefan Kolb in der Urteilsbegründung, kenne er keine Gnade.

Der 13-Jährige kannte seinen Verfolger. Vor einer Woche hatte "der seltsame Mann" ihm am Hauptbahnhof bereits nachgestellt. Dieses Mal war das Maß für den Jungen allerdings voll. Weil der Mann sich an der Bushaltestelle vor seinen Augen in die Hose griff und an seinem Glied manipulierte, ging er zur Polizei. Diese hatte den "seltsamen Mann" schnell ermittelt: Es handelte sich um einen 56-jährigen Landshuter mit pädophilen Neigungen, wie er am Dienstag vor dem Jugendschutzgericht selbst einräumte.

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