Handel, Schulen, Veranstaltungen

Diese Corona-Regeln gelten ab Donnerstag in Bayern


Seit Donnerstag, 2. September, gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Zum Beispiel dürfen Bürger wieder OP-Masken anstatt der FFP2-Maske tragen (Symbolbild).

Seit Donnerstag, 2. September, gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Zum Beispiel dürfen Bürger wieder OP-Masken anstatt der FFP2-Maske tragen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Markus Söder spricht von einem "neuen Kapitel": Bayern stellt den Kampf gegen das Coronavirus auf eine völlig neue Grundlage. Das bedeutet Erleichterungen vor allem für Geimpfte und Genesene.

In Bayern gelten von Donnerstag (2. September) an völlig neue Anti-Corona-Regeln: Keine FFP2-Maskenpflicht, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, aber auch die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Kundenbegrenzungen im Handel entfallen.

Zudem hat nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen quasi ausgedient - bis auf den Grenzwert 35: Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test. Ganz ohne Maske wird es aber weiter nicht gehen: Doch die bayerische Regierung will wieder zu einer lockereren Maskenpflicht zurück, bei der neben FFP2- auch OP-Masken erlaubt sind.

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Konkret gilt die 3G-Regel dann unter anderem für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Bibliotheken und weitere Freizeiteinrichtungen aller Art. Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler: "Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet", heißt es im Beschluss des Kabinetts.

So sehen die neuen bayerischen Anti-Corona-Regeln, über die an diesem Mittwoch auch noch im Landtag debattiert werden soll, im Detail aus:

Die Krankenhausampel

Die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen hat quasi ausgedient - entscheidend ist nun die Klinik-Auslastung. Die neue Krankenhaus-Ampel schaltet auf Gelb, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1.200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung neu in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Dann will die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen - etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen - beschließen.

Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern liegen - dann sollen die Maßnahmen weiter verschärft werden. Wie genau, ist aber offen. Auf welcher Farbe die Ampel steht - derzeit voll auf Grün - soll ab Donnerstag auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums stehen.

Die 3G-Regel

Nur hier ist die Sieben-Tage-Inzidenz noch relevant: Bei einem Wert von über 35, also bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Konkret gilt die 3G-Regel für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Musikschulen, die Erwachsenenbildung sowie für weitere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.

Ausnahmen von der 3G-Regel gelten für Privaträume, den Handel, den öffentlichen Nahverkehr, Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1.000 Personen - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler: "Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet", heißt es im Kabinettsbeschluss. Weitere Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen gilt 3G inzidenzunabhängig und auch im Freien.

Ein 2G-Modell wie etwa in Hamburg - also mit Zugang zu bestimmten Bereichen nur für Geimpfte und Genesene - gibt es hier nicht. 2G sei auch in Bayern "theoretisch möglich und nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen", sagte Söder. Das "Herzstück" heiße 3G.

Die Maskenpflicht

Die FFP2-Pflicht entfällt, vorgeschrieben sind nur noch medizinische Masken. Unter freiem Himmel gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, außer bei größeren Veranstaltungen. In Innenräumen gilt dagegen grundsätzlich eine Maskenpflicht - außer am Platz in der Gastronomie und bei festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn überall 1,50 Meter Mindestabstand eingehalten werden kann. In ÖPNV und Fernverkehr müssen überall medizinische Masken getragen werden.

Die Regeln für Schulen

Rechtzeitig vor dem Schulstart nach den Sommerferien ist nun klar: Bayerns Schüler werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Infektionszahlen steigen. "Es gilt der Präsenzunterricht", sagte Söder. Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ist gestrichen. Allerdings müssen Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr bis auf weiteres Masken tragen - auch an ihrem Platz.

Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet werden (drei Tests pro Woche) und die Quarantäne-Vorschriften gelockert werden. Gibt es einen Infektionsfall, soll anders als bisher nicht zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sondern nur die, die unmittelbaren und ungeschützten Kontakt zu dem erkrankten Mitschüler hatten. Gibt es Luftreiniger, könne sogar vollständig auf die Quarantäne anderer Schüler verzichtet werden, sagte Söder.

Die Regeln für Kitas

Kitas sollen auch bei höheren Corona-Zahlen ganz normal öffnen können: Die Regelungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen.

Das gilt bei Veranstaltungen

Neben Sportveranstaltungen erlaubt Bayern künftig auch wieder Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25.000 Teilnehmern. Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Veranstaltungsorte, die bis zu 5.000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein. "Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden", heißt es in dem Beschluss des Ministerrates.

Auch Stehplätze dürfen demnach in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept. Für sämtliche Events gilt zudem die Obergrenze von 25.000 Personen.

Volksfeste

"Öffentliche Festivitäten" bleiben weiterhin untersagt. Für Ersatzveranstaltungen gilt inzidenzunabhängig die 3G-Regel.

Clubs und Diskotheken

Nach Worten Söders sollen Clubs und Diskotheken ab Oktober wieder öffnen können. Das sei "sicherlich die mutigste Entscheidung", sagte er. Er kündigte eine Regelung wie in Baden-Württemberg an. Demnach sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, geimpft oder negativ darauf getestet wurden.

Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein, sagte Söder - "weil dort das Abstandhalten naturgemäß die größte Herausforderung ist".

Hochschulen

Es gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. "Damit wird für das kommende Semester Präsenzlehre wieder umfassend möglich sein", heißt es im Kabinetts-Papier. Wenn die Mindestabstände unterschritten werden, gilt Maskenpflicht.

Gottesdienste und Versammlungen

Hier können die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl je nach Platzangebot entfallen, wenn stattdessen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen. Das bisherige Gesangsverbot in Gottesdiensten ab Inzidenz 100 entfällt.

Gastronomie und Handel

Die coronabedingte Sperrstunde (1 Uhr) entfällt. Im Handel, bei Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die Kunden- oder Besucherbeschränkungen nach Quadratmeter.

Messen

Die Besucherbegrenzung nach Fläche entfällt. Es gilt immer die 3G-Regel und eine tägliche Besuchergrenze von 50.000 Personen.