Inzidenz stabil unter 50

Landkreis Deggendorf kann ab 9. Juni weiter lockern


Im Landkreis Deggendorf treten ab dem 9. Juni weitere Lockerungen in Kraft. (Symbolbild)

Im Landkreis Deggendorf treten ab dem 9. Juni weitere Lockerungen in Kraft. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Deggendorf lag am Sonntag den vierten Tag in Folge bei einer Inzidenz unter 50 - und laut dem Landratsamt steht bereits fest, dass der Grenzwert auch am Montag erneut unterschritten wird. Das bedeutet: Ab Mittwoch, 9. Juni, treten auch im Landkreis Degendorf weitere Lockerungen in Kraft.

Bereits am Montag kann der Landkreis aufgrund der neuen bayernweit gültigen Regeln deutlich lockern (eine genaue Auflistung, was sich dadurch ändert, finden Sie hier: Diese Corona-Lockerungen gelten ab Montag in Bayern). Und nach dem Karenztag am Dienstag kann das Landratsamt zusätzlich die Erleichterungen für Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 gewähren. Ein Überblick über die Regeln, die am Mittwoch in Kraft treten:

  • Privat können sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Geimpfte und Genesene ebenso.
  • Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (zum Beispiel Geburtstagsfeiern) sind in geschlossenen Räumen wieder bis zu 50 Personen zulässig. Im Freien sind bis zu 100 Gäste erlaubt. Zudem brauchen die Besucher keinen negativen Corona-Test mehr.
  • Sportliche Aktivitäten aller Art sind wieder ohne Personenbegrenzung erlaubt. Sportveranstaltungen im Freien dürfen von bis zu 500 Zuschauen verfolgt werden. In Gebäuden richtet sich die zulässige Anzahl nach dem verfügbaren Platz. Zuschauer benötigen darüber hinaus keinen Testnachweis mehr.
  • In Freizeiteinrichtungen, zum Beispiel Freibädern, Parks und Indoorspielplätzen, wird ebenfalls kein Test mehr verlangt.
  • Auch in der Innen- und Außengastronomie fällt die Testpflicht weg. Gäste müssen aber weiterhin ihre Kontaktdaten angeben und eine FFP2-Maske tragen, wenn sie sich nicht am Tisch aufhalten.
  • An den Schulen im Landkreis ist wieder voller Präsenzunterricht ohne Abstand möglich. Schüler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen. Im Sportunterricht gilt keine Maskenpflicht mehr.
  • Kindertageseinrichtungen und Pflegestellen können ohne Einschränkungen wieder öffnen.
  • In Hotels und Herbergen müssen sich Übernachtungsgäste während ihres Aufenthalts nicht mehr alle 48 Stunden testen lassen. Die Pflicht, bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorzuweisen, bleibt aber bestehen.