Regensburg

Vom "Goldesel" zum "Pleitegeier": Unternehmer vor Gericht


Er handelte mit seinem Unternehmen unter anderem mit Edelmetallen, doch irgendwann entpuppte sich die vermeintliche Goldgrube als Luftschloss. Der ehemalige Geschäftsführer muss sich nun wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichem Bankrott, Untreue und Betrug vor dem Landgericht Regensburg verantworten. (Symbolbld)

Er handelte mit seinem Unternehmen unter anderem mit Edelmetallen, doch irgendwann entpuppte sich die vermeintliche Goldgrube als Luftschloss. Der ehemalige Geschäftsführer muss sich nun wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichem Bankrott, Untreue und Betrug vor dem Landgericht Regensburg verantworten. (Symbolbld)

Von Redaktion idowa

Insolvenzverschleppung, Betrug und Untreue im großen Stil wird einem 66-jährigen Unternehmer aus Baden-Württemberg zur Last gelegt. Dafür muss er sich nun ab 11. Februar vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

Der Anklage zufolge, war der Mann zuvor als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig, das sich auf den Handel mit Edelmetallen und Altgold spezialisiert hatte. Der Sitz des Unternehmens war in Regensburg. Allerdings war die GmbH laut Anklage spätestens ab September 2017 zahlungsunfähig. Im April 2018 wurde deshalb die Eröffnung eins Insolvenzverfahrens beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch mangels Masse im August 2018 abgewiesen. Daraufhin wurde die GmbH Ende September 2018 aufgelöst.

Trotz dieser Umstände und dieses Wissens soll der nunmehr angeklagte 66-jährige ehemalige Geschäftsführer nichts unternommen haben. So soll er weder rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, noch die fällige Bilanz zum 31. Dezember 2016 erstellt haben. Es entstanden zahlreiche Bankverbindlichkeiten, Mietrückstände und ausbleibende Gehaltszahlungen. Laut Anklage soll der Mann stattdessen am 24. Juli 2017 einen Darlehensvertrag mit sich selbst als Geschäftsführer der GmbH geschlossen haben. Im Zuge dessen soll er noch am selben Tag einen Bargeldbetrag aus der GmbH entnommen haben, um diesen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.

Bei einer Kontrolle eines Mitarbeiters im September 2017 soll außerdem festgestellt worden sein, dass einige Goldbestände im Konsignationslager fehlten. Diese hatten einen Wert von knapp 170.000 Euro. Verantwortlich dafür soll ebenfalls der Angeklagte sein. Ihm wird vorgeworfen, die Goldbestände wissentlich und willentlich entnommen zu haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte in weiteren Fällen dubiose Sachdarlehensverträge abgeschlossen haben. Dabei verpflichteten sich die Geschädigten, der GmbH einen gewissen Goldbetrag zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtete sich die GmbH, den jeweiligen Vertragspartnern nach einer bestimmten Laufzeit eine höhere Menge Gold zurückzuerstatten. Hierfür war die GmbH dazu berechtigt, während der Laufzeit mit dem Gold Handel zu treiben. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt zu haben, das fällige Gold zurückzuerstatten. Eine entsprechende Rückerstattung soll demnach auch in keinem der Fälle erfolgt sein. Hier beläuft sich der Schaden laut Anklage auf knapp eine Million Euro.

Der 66-Jährige muss sich daher wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Bankrott sowie wegen Unteue und Betruges vor Gericht verantworten.