In einer Waldhütte bei Metten

Neun Jugendliche feiern bis die Polizei kommt


Bis in die frühen Morgenstunden feierten neun Jugendliche in einer Waldhütte bei Metten (Kreis Deggendorf) eine ausgelassene Party - bis die Polizei anrückte. (Symbolbild)

Bis in die frühen Morgenstunden feierten neun Jugendliche in einer Waldhütte bei Metten (Kreis Deggendorf) eine ausgelassene Party - bis die Polizei anrückte. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, Beleidigung von Vollstreckungsbeamten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: So läppern sich die Vorwürfe gegen insgesamt neun Jugendliche, die in der Nacht auf Sonntag eine ausgelassene Party in einer Waldhütte bei Metten (Kreis Deggendorf) gefeiert hatten.

Nach Angaben der Polizei wurde bis in die frühen Morgenstunden Rabatz gemacht. Das blieb trotz abgelegener Waldhütte nicht unverborgen. Gegen 4.15 Uhr morgens wurde die Deggendorfer Polizei über die Ruhestörung informiert. Als eine Polizeistreife vor Ort eintraf, befanden sich in der Hütte neun Jugendliche, die dort feierten. Anhand des derzeit geltenden Infektionsschutzgesetzes deutlich zu viele Personen.

Um das festzustellen, mussten die Polizisten freilich erst die Personalien überprüfen. Doch das gestaltete sich schwieriger als gedacht. Auch weil die Beamten die Party für beendet erklärten, wurde ihnen aus der Gruppe Schläge angedroht. "Insgesamt herrschte eine sehr aufgebrachte und gereizte Stimmung gegenüber den Beamten", berichtet ein Polizeisprecher. Sicherheitshalber wurden deshalb weitere Polizeistreifen zum Einsatzort gerufen. Erst, als diese eingetroffen waren, konnten alle Personalien der Partygäste aufgenommen und die Feier endgültig beendet werden.

Ein 18-Jähriger quittierte diese Maßnahmen mit dem ausgestreckten Mittelfinger gegenüber eines Polizisten. Mit Ausnahme eines Partygastes wohnten alle anderen nicht im Gemeindebereich Metten. Insgesamt wurden deshalb neun Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Drei davon bekommen obendrauf auch noch Anzeigen wegen Beleidigung von Vollstreckungsbeamten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufgebrummt.