Impfpflicht in Kliniken

Hebammen und Reinigungskräfte könnten gehen


Das Personal in den Kliniken muss bis März geimpft, genesen oder per ärztlichem Attest von der Impfpflicht befreit sein.

Das Personal in den Kliniken muss bis März geimpft, genesen oder per ärztlichem Attest von der Impfpflicht befreit sein.

Die Impfpflicht ab Mitte März hat direkten Einfluss auf die Arbeitskräfte im Pflege- und Gesundheitsbereich ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung. Wer die Spritze verweigert, darf nicht weiterarbeiten. Die Stimmung in Ostbayerns Einrichtungen ist aber relativ gelassen.

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