Im Landkreis Deggendorf

„Corona-Lage angespannt“ – das sind die neuen Verordnungen


Wegen der großen Anzahl an positiven Testungen hat der Landkreis Deggendorf jetzt neue Verordnungen in Kraft gesetzt. (Symbolbild)

Wegen der großen Anzahl an positiven Testungen hat der Landkreis Deggendorf jetzt neue Verordnungen in Kraft gesetzt. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen von positiven Corona-Tests haben die Verantwortlichen im Landkreis Deggendorf neue Verordnungen in Kraft gesetzt. Hier ein Überblick.

Der Landkreis Deggendorf geht mit aktuellen Verordnungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in einigen Punkten über die aktuell geltende bayerische Infektionsschutzverordnung hinaus.

Für Versammlungen - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel gilt ist die Teilnehmerzahl auf höchstens zehn Teilnehmer beschränkt. Ausnahmen sind hier lediglich Gottesdienste und Stadtrats- und Gemeinderatssitzungen. Die Dauer der Versammlung ist auf höchstens 60 Minuten beschränkt. Derselbe Veranstalter darf höchstens eine Versammlung je Kalendertag anmelden. Die Versammlung findet ausschließlich ortsfest statt - das heißt, Umzüge, Prozessionen und Demos sind verboten. Während der Versammlung sind alle Tätigkeiten, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich ist, oder bei denen der korrekte Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beeinträchtigt ist, wie zum Beispiel Essen, Trinken, Rauchen und die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen, untersagt.

Strenge Besuchsregeln für Einrichtungen

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt ein absolutes Besuchsverbot. Es gilt eine weitergehende eingeschränkte Besuchsregelung wie folgt: Die Besuchsperson muss immer dieselbe Person sein und der Besuch darf innerhalb des Zeitraums vom 19.12.2020 bis einschließlich 28.12.2020 insgesamt an höchstens vier Tagen erfolgen. Ein PCR-Test darf höchstens zwei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Personen zur Erbringung zwingend notwendiger Dienstleistungen (z.B. Richter, Notare, Rechtsanwälte, Pfarrer) erhalten weiterhin Zutritt zu den Einrichtungen, wenn die Person ein negatives Ergebnis einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR)Testung vorlegen kann, wobei die Testung höchstens zwei Tage zuvor vorgenommen worden sein darf, oder, wenn die Person ein negatives Ergebnis eines PoC-Antigen-Tests, der höchstens 48 Stunden zuvor vorgenommen wurde, vorlegen kann, oder, wenn die Person vor Ort - durch dafür geschultes Personal der Einrichtung - einen Point-of-care (PoC)-Antigen-Tests ("Corona-Schnelltest") durchführen lässt und dieser negativ ausfällt. Die Einrichtungen werden verpflichtet, entsprechende PoC-Antigen-Tests bei diesen Personen durchzuführen. Dienstleister medizinisch notwendiger Tätigkeiten (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden etc.) sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen eine Einrichtung nach Ziffer 2 betreten wird, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen. Die Einrichtungen werden verpflichtet, gegebenenfalls entsprechende PoC-Antigen-Tests auch bei diesen Personen durchzuführen.

"Schnelltest-Strecke" im Landkreis

Die Besucher müssen einen sogenannten PCR-Test oder einen Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen, um die Angehörigen in den Heimen besuchen zu dürfen. Grundsätzlich sollten die Schnelltests vom Hausarzt, in den Heimen oder anderen Anbietern vorgenommen werden. Im Landkreis Deggendorf wird es für eine begrenzte Zeit eine "Schnelltest-Strecke" geben.

An der Ackerloh soll es Besuchern von Heimbewohnern ermöglicht werden, einen Schnelltest zu machen. Die zu testenden Personen müssen allerdings eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen können. Das Procedere ist mit den Heimen abgestimmt. Die Angehörigen dürfen sich wegen der Bescheinigung an diese wenden. Man kann dann elektronisch unter www.landkreis-deggendorf.de einen Termin für die "Schnelltest-Strecke" vereinbaren.

Termine können ab dem 19. Dezember online gebucht werden.

Die Teststrecke ist an folgenden Tagen geöffnet:

21.12.2020 08:00 - 17:00
22.12.2020 08:00 - 17:00
23.12.2020 08.00 - 17:00
24.12.2020 08.00 - 12.00
25.12.2020 08.00 - 17:00
26.12.2020 08:00 - 17:00