Hühner und Gänse verendet Geflügelpest im Raum Rottenburg festgestellt

, aktualisiert am 24.02.2023 - 13:39 Uhr
Im Raum Rottenburg ist die Geflügelpest ausgebrochen - Schutz- und Überwachungszonen wurden eingerichtet. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Verdachtsfall hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Rottenburg ist ein Fall von HPAIV H5N1 ("Vogelgrippe") festgestellt worden. Auf dem betroffenen Betrieb wurden Hühner und Gänse gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst bereits umgekommen sind.

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Großteil der Gemeinde Rottenburg) ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone. Dazu gehören Teile der Gemeinde Rottenburg, der Gemeinden Hohenthann, Pfeffenhausen, Neufahrn und Weihmichl sowie Teile der Landkreise Kelheim, Regensburg und Straubing-Bogen. Im Landkreis Straubing-Bogen betrifft das nun auch Oberhausen bei Oberhaselbach (Marktgemeinde Mallersdorf-Pfaffenberg). In diesem Bereich werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zum Tragen kommen. Diese gelten bis auf weiteres.

Im Landkreis Regensburg umfasst die Überwachungszone im Gemeindebereich Schierling die Ortsteile Wahlsdorf, Birnbach und Oberbirnbach bei Herrngiersdorf. Einer Anordnung des Landratsamtes Regensburg zufolge gilt dort ab 25. Februar, 0 Uhr, eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Aktuell betroffen sind wenige Hobbygeflügelhalter mit jeweils unter 20 Tieren.

Eine genaue Übersicht ist hier zu finden.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Landshut sowie auf der Homepage unter www.landkreis-landshut.de veröffentlicht.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu den Verbringungsverboten können per E-Mail an Vogelgrippe@landkreis-landshut.de gestellt werden.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.

Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

· Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.

· Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

· Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.

· Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema.

Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten.

 
 
 

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