Hauptzollamt Regensburg

Arbeitgeber zahlte drei Jahre keinen Mindestlohn


Das Wappen des Zolls ist am Ärmel eines Zollbeamten zu sehen.

Das Wappen des Zolls ist am Ärmel eines Zollbeamten zu sehen.

Von Redaktion idowa

Angestellte eines Handwerkbetriebes haben über drei Jahre lang nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten. Das ergaben Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg.

Insgesamt wurden laut Hauptzollamt Löhne in Höhe von über 8.000 Euro nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Außerdem stellte sich bei den weiteren Ermittlungen heraus, dass der Firmeninhaber über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 83 Fällen die Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt hatte. Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 19.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte ein Teilgeständnis ablegte und bereits ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro aufgrund des Mindestlohnverstoßes akzeptierte. Zusätzlich muss der Unternehmer die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.