Grenzpendler aus Tschechien

Betriebe müssen systemrelevante Mitarbeiter sofort melden


Die Einreise aus Tschechien ist nur noch für Mitarbeiter aus systemrelevanten Betrieben möglich.

Die Einreise aus Tschechien ist nur noch für Mitarbeiter aus systemrelevanten Betrieben möglich.

Von Redaktion idowa

Das Landratsamt Regen hat am Montag darüber informiert, dass eine Einreise aus Tschechien nur noch für Mitarbeiter aus systemrelevanten Betrieben möglich ist. Die Unternehmen müssen nun schnell handeln.

Weil Tschechien zum Virusvariantengebiet erklärt wurde, habe das für die Beschäftigten Konsequenzen, wie Rita Röhrl, die Regener Landrätin, am Montag verlautbarte. "Es dürfen nur noch Pendler, die in systemrelevanten Betrieben und mit dort tatsächlich relevanten Aufgaben betraut sind, einreisen", wurde die Landrätin in einer Pressemitteilung zitiert.

Zur Einreise benötigen die Pendler ab Mittwoch nicht nur ihre Arbeitspapiere, sie benötigen auch eine amtliche Bestätigung vom Landratsamt. Am Sonntag seien die IHK und die Handwerkskammer unterrichtet worden, am Montagmorgen dann die sozialen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, hieß es seitens des Landratsamtes. Systemrelevante Unternehmen mit ebensolchen Mitarbeitern sollen sich noch am Montag melden.

Die Unternehmen können ihren Betrieb und alle Mitarbeiter per E-Mail an das Landratsamt melden. Dafür wurde eine eigene E-Mailadresse eingerichtet: pendlertest@lra.landkreis-regen.de

Das muss an das Landratsamt geliefert werden:

• Name, Vorname des Mitarbeiters aus Tschechien
• Bezeichnung der systemrelevanten Tätigkeit
• KFZ-Kennzeichen
• Verantwortlicher für Rückfragen im Unternehmen (inkl. Kontaktdaten mit E-Mail)

Die Liste der systemrelevanten Mitarbeiter müsse am Dienstagmorgen, 8 Uhr, an die Regierung weitergeleitet werden, hieß es seitens Landratsamt. Um zu entscheiden, bei welchen Tätigkeiten Systemrelevanz vorliegt, können die Angaben der EU-Kommission als Hilfestellung herangezogen werden. Bei der Einreise nach Deutschland müssen die Betroffenen neben ihren Ausweispapieren, der Arbeitgeberbescheinigung und der Landkreisbescheinigung auch einen negativen Coronatest, dessen Probenahme innerhalb der letzten 48 Stunden war, vorweisen können.

Diese Arbeitskräfte sind laut EU als systemrelevant zu bewerten:

- Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
- Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
- wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
- Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
- Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
- akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
- Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
- Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie - und Elektrotechniker;
- Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
- ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
- Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
- Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
- Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
- Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
- Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
- Linienflugzeugführer;
- Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
- Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
- Fischer;
- mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen