GPI Passau

Vier Personen ohne negativen Testnachweis


Hier können Sie Meldungen der GPI Passau lesen (Symbolbild). Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

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Von Polizei

Vier Personen im Alter von 14 bis 44 Jahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Pkw zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Am Montagvormittag (23.08.2021) kontrollierten Passauer Schleierfahnder auf der A3 in Fahrtrichtung Deggendorf ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Das Fahrzeug war mit vier Personen im Alter von 14 bis 44 Jahren besetzt. Die Insassen befanden sich auf der Rückreise von Rumänien zu ihrem Wohnort im Saarland. Bei der Kontrolle konnte keiner der vier Insassen einen negativen Testnachweis vorlegen. Sie müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde wurde darüber informiert und die vier Personen darüber belehrt, dass sie binnen 24 Stunden einen Testnachweis vorlegen müssen. Bei der Überprüfung im Fahndungsbestand wurde zudem festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr bestand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und die Kennzeichen entstempelt. Der 44-jähirge Fahrer wurde wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Alle Personen wurden nach Anzeigenaufnahme wieder entlassen.