Gegen "Gleichmacherei"

Holetschek: Krankenhausplanung muss Sache der Länder bleiben


Klaus Holetschek (CSU), Bayrischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege, spricht im Bundestag

Klaus Holetschek (CSU), Bayrischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege, spricht im Bundestag

Von dpa

Die Krankenhausreform soll kommen, und die Gesundheitsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen pochen auf Entscheidungsfreiheit der Länder bei der Krankenhausplanung.

Aus Sicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) soll Krankenhausplanung in der Zuständigkeit der Bundesländer bleiben. Das sagte der Minister anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur Krankenhausreform. Unterstützung findet er bei Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Welche Krankenhäuser welche Versorgung an welchem Ort anbieten, sei und bleibe Hoheit der Länder, sagte Holetschek am Sonntag und verwies auf das Grundgesetz. "Bayern und NRW wenden sich entschieden gegen eine zentralistische Gleichmacherei, planwirtschaftliche Strukturen und überbordende Bürokratie aus Berliner Schreibstuben." Die Bundesregierung müsse für die Kliniken eine auskömmliche Vergütung sicherstellen."

Zudem dürfe der Bund den ländlichen Raum nicht vernachlässigen. Es müsse weiterhin eine flächendeckende und qualitativ hochwertige stationäre Krankenhausversorgung geben, forderten die Politiker. In Bayern lebe mehr als die Hälfte der Menschen im ländlichen Raum. "Die Menschen erwarten eine umfassende, flexible und gut erreichbare Versorgung", so Holetschek.

Laumann: Kein "Weiter so"

Sein NRW-Amtskollege Laumann sagte: "In der Krankenhauslandschaft kann es kein "Weiter so" geben. Es ist gut, dass auch der Bund, der für die Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig ist, nun das System der Fallpauschalen grundlegend überarbeiten will." Aber: Die Länder müssten für die Krankenhausplanung zuständig bleiben." Die Krankenhausstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Nordrhein-Westfalen beispielsweise seien sehr unterschiedlich und miteinander kaum zu vergleichen.

Nordrhein-Westfalen habe landesweit mit der Umsetzung des neuen Krankenhausstärkungsplans 2022 begonnen. Dafür sollen zusätzlich rund 2,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Landeshaushalts bereitgestellt werden. Die Planung werde künftig nicht mehr auf Grundlage von Bettenzahlen, sondern anhand von sogenannten Leistungsbereichen und -gruppen erfolgen. Der neue Krankenhausplan wurde den Angaben nach im Frühjahr 2022 einvernehmlich verabschiedet.

Bayern habe seit Einführung der dualen Finanzierung mehr als 25 Milliarden Euro in seine Krankenhäuser investiert, aktuell liege das Förderniveau bei rund 643 Millionen Euro pro Jahr, so Holetschek. Es sei klar, "dass wir auch selbst weiterhin die Möglichkeit haben müssen, über die Krankenhausplanung zu entscheiden".

Von der Krankenhausreform erwarten Holetschek und Laumann unter anderem eine bessere Vergütung stationärer Behandlungsstrukturen, eine vollständige Finanzierung von Pflegeleistungen und den vollen Ausgleich der Preissteigerungen. Zusätzlich: Bürokratieabbau, den Erhalt des dualen Krankenhausfinanzierungssystems und Förderprogramme zu Digitalisierung und Klimaschutz. Die von Lauterbach angekündigte Reform dürfe nicht, "wie derzeit vom ihm bei anderen Gesetzgebungsverfahren laufend praktiziert, über Änderungsanträge der Fraktionen durchgepeitscht werden", sind sich die Minister einig.