Gesetze und Regelungen

Das ändert sich im Oktober für Verbraucher


Niedrigere Grenzwerte für Blei bei Kinderfarben, Pflege-TÜV und Heckenschnitt: Das ändert sich für Verbraucher im kommenden Monat.

Niedrigere Grenzwerte für Blei bei Kinderfarben, Pflege-TÜV und Heckenschnitt: Das ändert sich für Verbraucher im kommenden Monat.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Einige Gesetze und Regelungen ändern sich im Oktober für die Verbraucher - eine Übersicht.

Autos online zulassen, stärkerer Verkäuferschutz bei Ebay und mehr Transparenz bei Versicherungen: Auch im Oktober gibt es neue Gesetze und Regeln, die Auswirkungen auf die Verbraucher haben.

Weniger Schwermetalle in Kinderspielzeug

Kinder sollen künftig besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt werden. Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU vom 28. Oktober an deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.

Autozulassung ab Oktober auch digital

Ab 1. Oktober können Fahrzeughalter Autos und Motorräder auch von zu Hause aus anmelden. Ganz simpel ist das zwar nicht - nervige Wartezeit bei der Behörde entfällt aber. Um ein Auto oder Motorrad ab Oktober online anzumelden, braucht man nicht nur einen Internetzugang. In der Praxis könnte die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen: Im Onlineportal der Behörde identifiziert der Fahrzeughalter sich mittels Personalausweis samt PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und AusweisApp 2. Dann muss im Zulassungsbescheinigung Teil II, früher auch Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden.

In die Auftragsmaske im Portal trägt man nun alle nötigen Daten ein. Dann wählt man ein freies Kennzeichen aus oder gibt ein reserviertes Kennzeichen beziehungsweise Wunschkennzeichen an. Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, danach zahlt man. Den Antrag prüft dann ein Sachbearbeiter. Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen kommen per Post - zwei bis drei Tage können bis dahin vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.

Mehr Transparenz bei Versicherungsprodukten

Versicherer müssen ab Oktober schärfere Regeln beim Versicherungsvertrieb beachten. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind genauere Informationen erforderlich. Zwischen Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen.

Provisionen sollen dem Versicherungskonto der Kunden gutgeschrieben werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können. In den vergangenen Jahren nahmen Klagen zu, dass Verbrauchern wegen schlechter Beratung beim Vertrieb von Versicherungen großer Schaden entstanden sei.

Reform des Pflege-TÜV kommt

Nach jahrelangem Ringen startet im Herbst der neue Pflege-TÜV für aussagekräftige Bewertungen von Pflegeheimen im Internet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen ab Ende Oktober beziehungsweise Anfang November durch Prüfungen nach einem neuen Qualitätssystem aussagekräftige Bewertungen der Heime in Deutschland bekommen.

Die neu konzipierten Prüfungen sollen in eine informative Darstellung über die Qualität der Pflegeheime münden. Abgelöst werden die umstrittenen Pflegenoten, die so positiv ausfallen, dass kaum Vergleiche möglich sind.

Mehr Klarheit bei Kosten für Zahlungskonten

Vom 31. Oktober an müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite.

Heckenschnitt ab Oktober wieder erlaubt

Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen ab 1. Oktober Hecken wieder zugeschnitten werden. Von 1. März bis 30. September ist das nicht erlaubt. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich sogenannte Pflegeschnitte, bei denen die Pflanzen nur schonend zugeschnitten werden. Mit dieser Regelung sollen brütende Vögel und andere Tiere geschützt werden.

Zeitumstellung steht an

Zwar hat die EU die halbjährliche Zeitumstellung schon so gut wie abgeschafft, aber bis dieses Gesetz in Kraft tritt, müssen die Uhren im Frühjahr und Herbst weiterhin umgestellt werden. In der Nacht auf den 27. Oktober ist es soweit: Die Uhren werden um eine Stunde zurückgedreht.

Ebay will Verkäufer stärker schützen

Die Online-Verkaufsplattform will ab Oktober den Verkäuferschutz verbessern. Ebay-Plus-Verkäufer können dann 50 Prozent der Rückerstattungskosten einbehalten, wenn der Käufer die Ware bereits benutzt oder beschädigt hat, bevor er sie zurücksendet.

Diese und weitere Änderungen finden Sie auch in unserem Video: