Gesetze und Regelungen

Das ändert sich im Juni für Verbraucher


Keine kostenlosen Snacks mehr bei Eurowings, Bahn frei für E-Tretroller und Dieselfahrverbote in Berlin: Das bringt der Juni 2019 mit sich.

Keine kostenlosen Snacks mehr bei Eurowings, Bahn frei für E-Tretroller und Dieselfahrverbote in Berlin: Das bringt der Juni 2019 mit sich.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Auch im Juni ändern sich wieder einige Gesetze und Regelungen für Verbraucher - eine Übersicht.

E-Scooter bald auf Radwegen erlaubt

Elektro-Tretroller sollen in Deutschland ab Mitte Juni zugelassen sein. Die Bundesregierung machte am 22. Mai 2019 endgültig den Weg frei - das Kabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Diese soll am 15. Juni in Kraft treten, wie Regierungssprecher Steffen Seibert sagt. Der Bundesrat hatte Änderungen an den ursprünglichen Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beschlossen. Diese Änderungen wurden nun in die Verordnung übernommen. Die Länderkammer hatte wichtige Sicherheitsregeln geändert. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Gehwege bleiben für die neuen Gefährte zum Schutz von Fußgängern tabu.

Sparverträge und Abbuchungen

Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen bereits hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 14. Mai 2019.

In einem zweiten Verfahren gegen eine Sparkasse wegen Extra-Gebühren fürs Abheben und Einzahlen am Schalter wollen die Richter ihre Entscheidung am 18. Juni verkünden. In diesem Fall hat die Wettbewerbszentrale nach einem Kundenhinweis die Sparkasse im schwäbischen Günzburg verklagt. Jede Schalterbuchung kostet dort je nach Kontomodell einen oder zwei Euro - zusätzlich zum monatlichen Grundpreis. Inklusive ist nur der Service am Automaten. Dort ist allerdings die Summe gedeckelt, der Kunde konnte am Tag maximal 1.500 Euro abheben.

Zentrales Register für Wachleute

Private Sicherheitsdienste müssen Informationen über ihre Wachleute künftig in einer zentralen Datenbank speichern. Der Bundestag gab im Oktober 2018 grünes Licht für die Einrichtung des bundesweiten Bewacherregisters. Darin sollen etwa Auskünfte zu Qualifikation und Zuverlässigkeit der Beschäftigten elektronisch abrufbar sein. Auch Abfragen beim Verfassungsschutz, die für Wachpersonal in besonders sensiblen Bereichen vorgeschrieben sind, sollen über das neue Register laufen. Der Start der Datenbank musste wegen technischer Probleme allerdings vom ursprünglich geplanten 1. Januar auf den 1. Juni 2019 verschoben werden.

Eurowings streicht kostenlose Snacks

Bei Eurowings gibt es keine kostenlosen Snacks und Getränke mehr für Passagiere mit einem Smart-Tarif-Ticket. Dies gilt auf Kurz- und Mittelstreckenflügen in der Economy Class für Buchungen vom 4. Juni an, wie die Lufthansa-Tochter bestätigt. Für Passagiere mit Smart-Tarif-Buchungen war die Verpflegung bislang inkludiert - anders als für Gäste mit Basic-Tarif, die schon bisher leer ausgingen. Zuvor hatten verschiedene Touristik-Fachmedien über die Änderung berichtet. Wie bereits angekündigt, dürfen Passagiere mit Smart-Tarif-Ticket künftig jedoch am Priority Boarding teilnehmen, sie können Handgepäck garantiert mit an Bord nehmen und in den Gepäckfächern verstauen. Mit dem Streichen von kostenlosen Snacks und Drinks folgt Eurowings einem Branchentrend: Auch bei anderen Low-Cost-Airlines müssen Passagiere für jegliche Art von Verpflegung an Bord bezahlen. Bei Eurowings kostet zum Beispiel ein Wasser an Bord drei Euro.

Dieselfahrverbote nun auch in Berlin

Nach Stuttgart, Köln und Hamburg muss nun auch die deutsche Hauptstadt bis Ende Juni erste Diesel-Fahrverbote vorbereiten. Die elf Fahrverbote sollen Fahrzeuge mit Euro-5 und ältere Modelle betreffen, wie verschiedene Medien berichtet. Das Diesel-Fahrverbot könnte künftig in Berlin noch ausgeweitet werden. Derzeit werden noch 100 weitere Fahrverbote geprüft.

Amazon ändert Verkaufsgebühren

Bein Online-Versandhändler Amazon ändern sich ab dem 5. Juni die Verkaufsgebühren. Es gilt dann eine Mindestverkaufsgebühr von 0,30 Euro. Diese Regelung gilt nicht für Lebensmittel & Feinkost, Bücher, Musik, Videos und DVDs.
Für Produkte aus den Bereichen Baby, Beauty und Drogerie senkt Amazon bei einem Gesamtverkaufspreis von bis zu zehn Euro die prozentuale Verkaufsgebühr auf acht Prozent.

Neue Regeln im Fußball

Vom 1. Juni an gilt: Jedes Tor, das mit der Hand oder dem Arm erzielt wird, ist irregulär - ob Absicht vorliegt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Auch wenn ein Spieler mit der Hand oder dem Arm in Ballbesitz gelangt und sich dadurch einen klaren Vorteil verschafft - also beispielsweise anschließend ein Tor erzielt - soll in jedem Fall geahndet werden. Das sind jedoch nicht die einzigen Regeländerungen zum 1. Juni 2019: Fußball soll fairer werden: Neue Regeln für die kommende Saison

Kleiner Fahrplanwechsel

Mit einer Reihe kleinerer Verbesserungen wartet die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zum sogenannten kleinen Fahrplanwechsel im Juni auf. Dazu gehören neben dem Einsatz neuer Züge auch neu eröffnete Bahnstationen und Haltepunkte auf einigen Strecken, berichtete das Unternehmen am Freitag. Unter anderem gibt es etwa im Landkreis Cham eine Umstellung beim Schülerzug. Dieser Zug fährt im Som­mer­fahr­plan nur noch ab Cham nach Lam, statt wie bisher ab Schwan­dorf. Einen Überblick zu den Änderungen des kleinen Fahrplanwechsels gibt es auf der Seite der BEG.