Gesetze und Regelungen

Das ändert sich im Juli für Verbraucher


Mehr Kindergeld, höheres Briefporto und mehr Rente im Alter: Das ändert sich im Juli für die Verbraucher.

Mehr Kindergeld, höheres Briefporto und mehr Rente im Alter: Das ändert sich im Juli für die Verbraucher.

Von Susanne Pritscher, Redaktion idowa und mit Material der dpa

Einige Gesetze und Regelungen ändern sich im Juli für die Verbraucher - eine Übersicht.

Kindergeld steigt ab 1. Juli

Gute Nachrichten für Familien in Deutschland. Ab dem 1. Juli erhöht sich das Kindergeld um monatlich zehn Euro. Für das erste und zweite Kind werden dann jeweils 204 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 210 Euro. Ab dem vierten Kind werden jeweils 235 Euro pro Monat gezahlt. Wichtig zu wissen: Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Juli 2019 von der Familienkasse ausgezahlt.

Mehr Geld für Midijobs

Ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 850 Euro im Monat liegt, wird oft als Midijob bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Minijob sind diese auch als Gleitzonenfälle bezeichneten Beschäftigungsverhältnisse weder steuerbegünstigt noch sozialabgabenfrei. Jedoch bezahlen Midijobber einen geringeren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab dem 1. Juli 2019 können Midijobber statt maximal 850 Euro dann bis zu 1.300 Euro verdienen. Erst wenn das Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, werden für Arbeitnehmer die vollen Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Durch die Rentenreform erwerben sie trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge laut ARAG zudem volle Rentenansprüche.

Höhere Renten ab Juli

Ab Juli steigen auch die Renten in Deutschland deutlich. Das gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im März bekannt. In den neuen Bundesländern fällt laut Experten der ARAG-Versicherung die Steigerung etwas höherl aus als in den alten Bundesländern. Der Gesetzgeber will so die Renten in Ost und West angleichen. In den alten Bundesländern erhöht sich das Altersruhegeld um knapp 3,18 Euro, in den neuen Ländern um über 3,91 Prozent. Damit bekommt ein Durchschnittsrentner monatlich rund 54 Euro mehr in den neuen Bundesländern; in den alten Bundesländern sind es laut ARAG Experten 45 Euro mehr.

Briefporto wird erhöht

Das Porto für Briefe und Postkarten in Deutschland wird am 1. Juli teurer. Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post grünes Licht für die Erhöhung gegeben. Das Versenden eines Standardbriefs im Inland kostet dann 80 Cent statt bisher 70 Cent. Für die Postkarte steigt das Porto von 45 auf 60 Cent. Auch andere Briefarten werden teurer. Die neuen Briefmarken seien ab dem 1. Juli in den Filialen oder online erhältlich, teilte die Post mit. Für Marken mit dem alten Porto, die bis zum 30. Juni nicht aufgebraucht sind, könnten schon jetzt Ergänzungsmarken gekauft werden.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Bisher galt immer der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Das ist jetzt anders: Ab diesem Jahr hat jeder Steuerzahler immer zwei Monate mehr Zeit, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Eingereicht werden muss die Steuererklärung für 2018 also erst bis zum 31. Juli. Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft.

Ab Juli Änderung der Pfändungsfreigrenze

Schuldner können ab dem 1. Juli über mehr Geld verfügen. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zu diesem Stichtag angehoben. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Danach gilt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1133,80 Euro geschützt. Besteht Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge - 426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Die neuen Grenzen müssen bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen automatisch von Arbeitgebern beachtet werden.