Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im Oktober


Kostenpflichtige Corona-Tests, neues Windows-Betriebssystem und Umstellung auf die Winterzeit: Diese und weitere Themen erwarten die Menschen im Oktober 2021.

Kostenpflichtige Corona-Tests, neues Windows-Betriebssystem und Umstellung auf die Winterzeit: Diese und weitere Themen erwarten die Menschen im Oktober 2021.

Von Susanne Pritscher, Redaktion idowa und mit Material der dpa

Neue Regelungen zu Corona-Tests und Quarantäne, ein neues Betriebssystem für Windows-Kunden und die Umstellung auf die Winterzeit: Im Oktober ändern sich einige Gesetze und Regelungen für die Verbraucher - eine Übersicht.

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die Ungeimpfte oft beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen brauchen, in der Regel selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie für alle, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Mehr dazu lesen Sie hier: Corona-Schnelltests ab 11. Oktober meist nicht mehr kostenlos

Windows 11 wird veröffentlicht

Bei 10 wollte Microsoft doch aufhören zu zählen. Das haben zumindest viele angenommen: Bei der Vorstellung 2015 hatte es sich so angehört, als ob das Betriebssystem zwar stetig weiterentwickelt werden, der Name Windows 10 aber bleiben würde. Doch Microsoft zählt weiter und nun steht Windows 11 vor der Tür. Fest steht: Windows-10-Nutzer werden nicht überfordert, müssen sich aber etwas umgewöhnen. Mehr zu den geplanten Änderungen lesen Sie hier: Windows 11 ab 5. Oktober - das müssen Sie wissen

Umstellung auf Winterzeit

In der Nacht auf Sonntag, 31. Oktober, werden die Uhren wieder auf die normale Mitteleuropäische Zeit umgestellt. Das bedeutet, dass die Menschen in Deutschland eine Stunde länger schlafen können, denn die Uhr wird von drei auf zwei Uhr zurückgedreht. Zwar diskutiert die Europäische Union schon seit Jahren darüber, die Zeitumstellung abzuschaffen, doch bislang ist noch nichts passiert. Daher endet auch Ende Oktober wieder die Sommerzeit und macht der Winterzeit Platz.

Start der elektronischen Krankschreibungen

Ab 1. Oktober wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AUB, digitalisiert. Die Papierform soll mit der Zeit stufenweise verschwinden. Die Arztpraxen sollen dann die AUB zunächst an die Krankenkasse weiterleiten. Ausnahmen gelten nur für Praxen, die technisch nicht in der Lage sind, die Bescheinigungen digital zu übermitteln. Für sie gilt eine Übergangsfrist bis Ende diesen Jahres. Ab 1. Juli 2022 soll die elektronische Bescheinigung dann auch an die Arbeitgeber weitergeleitet werden. Beschäftigte müssen dann nicht mehr selbst die beiden Ausdrucke an Arbeitgeber und Krankenkasse verschicken.

Inkassorecht wird reformiert

Verbraucher sollen laut Bundesregierung besser vor unverhältnismäßigen Inkassokosten geschützt werden. Damit sollen nicht nur Schuldner entlastet, sondern auch wirtschaftlich sinnvolles Inkasso ermöglicht werden. Wichtige Teile des reformierten Gesetz treten zum 1. Oktober in Kraft.

Stalker sollen strenger bestraft werden

Die Bundesregierung will den Schutz vor Stalking verbessern und die Strafverfolgung erleichtern. Auch Cyberstalking soll künftig besser erfasst werden. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches sollen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Das unbefugte Nachstellen einer Person wird bereits jetzt mit Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe geahndet. Das nun beschlossene Gesetz sieht Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor. Dadurch soll die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtert und die Strafbarkeitsschwelle gesenkt werden. Für besonders schwere Fälle soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft.

Neues Gesetz für fairere Verbraucherverträge

Der Bundestag hat ein Gesetz für "faire Verbraucherverträge" verabschiedet, das im Oktober in Kraft treten soll. Mit diesem Gesetz soll unter anderem Telefonwerbung reguliert werden, teilt der Bundestag mit. Auch die Einführung eines Kündigungsbuttons und Änderungen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) mit dem Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes sind Gegenstand des Gesetzes.

Tankstellen müssen genauer über Kosten informieren

Ab Oktober müssen große Tankstellen in Deutschland einen Energiekostenvergleich für verschiedene Antriebsarten aushängen. Darauf sollen Kunden die Kosten ablesen können, die - je nach Fahrzeuggröße - für 100 Kilometer mit verschiedenen Energieträgern von Wasserstoff über Strom bis Superbenzin fällig werden. Mit der Regelung setzt Deutschland eine EU-Vorgabe um.

Heckenschnitt ist wieder erlaubt

Zwischen März und September ist es deutschlandweit verboten, Hecken radikal zurückzustutzen. Damit soll verhindert werden, dass in Sträuchern brütenden Vögel gestört werden. Ab Oktober ist der Heckenschnitt jedoch wieder erlaubt.

Neugeborenen-Screening

Ab 1. Oktober wird die Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen bei Babys in den ersten Lebenstagen erweitert. Sie umfasst künftig auch die Sichelzellenkrankheit, bei der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut Sauerstoff transportieren können. Neu auf Kassenkosten umfasst das Screening außerdem die spinale Muskelatrophie, bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben.

Hepatitis-Tests

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben ab 1. Oktober den Anspruch, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Dieses Angebot ist neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups, den man alle drei Jahre machen kann.

Soziale Netzwerke

Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober auf 17,47 Euro.

Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.