Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im November


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Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Ungeimpfte erhalten keinen Lohnersatz mehr, rasen wird teurer und die USA öffnen ihre Grenzen wieder für geimpfte EU-Bürger. Im November gibt es neuen Gesetze und Regelungen - eine Übersicht.

Kein Lohnersatz für Ungeimpfte

Da mittlerweile jeder die Chance hatte, eine Impfung gegen Corona zu erhalten, sollen Nichtgeimpfte ab November keine Lohnfortzahlung mehr vom Staat erhalten, wenn sie in behördlich angeordnete Quarantäne müssen. Weiterhin gezahlt werden aber Entschädigungen unter anderem, sofern "eine medizinische Kontraindikation" gegen eine Corona-Impfung durch ärztliches Attest bestätigt wird. Vollständig geimpfte und genesene Personen, die Kontaktperson sind, müssen in den meisten Fällen nicht mehr in Quarantäne, soweit sie nicht symptomatisch sind. Unabhängig davon haben alle Beschäftigten Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit, also wenn man sich mit Corona infiziert.

US-Einreisestopp endet

Nach mehr als anderthalb Jahren öffnen die Vereinigten Staaten von Amerika wieder ihre Grenzen für Reisende aus der EU. Ab dem 8. November können Ausländer mit einer Corona-Impfung wieder in die USA einreisen. Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test vorlegen. Genesene sollen bei dieser Regelung keine Ausnahme darstellen. Auch sie müssen sowohl eine Impfung als auch einen negativen Corona-Test vorweisen.

Höhere Bußgelder für Raser und Falschparker

Raser und Falschparker müssen vom 9. November an tiefer in die Tasche greifen. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen außerdem besser geschützt werden.

Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen sollen Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert bleiben.

PayPal hebt Gebühren an

Ab 10. November steigen die Preise für Zahlungen von und nach Großbritannien. Unternehmen müssen dann eine Gebühr in Höhe von 1,29 Prozent des jeweiligen Geldbetrags bezahlen. Bisher waren es 0,79 Prozent.