Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im Mai 2020


Auch im Mai ändern sich für Verbraucher einige Gesetze und Regelungen.

Auch im Mai ändern sich für Verbraucher einige Gesetze und Regelungen.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Jeden Monat gibt es Änderungen für Verbraucher, so auch im Mai 2020. Mit einer der neuen Regelungen lässt sich ordentlich Geld sparen. Wir verraten, was auf Verbraucher zukommt.

Pakete verschicken wird wieder billiger

Der Paketdienst DHL zieht die Preiserhöhung vom Januar zurück. Schon im Februar kündigte die Deutsche Post die Preissenkung an. Allen Bedenken zum Trotz hatte die Post zum Jahreswechsel von Privatkunden mehr Geld für das Verschicken von Paketen verlangt. Personal und Transport würden schließlich nicht billiger, so die Begründung des Konzerns vor einigen Monaten. Das Hin und Her der Paketpreise ist auf einen Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Post zurückzuführen. Denn eine der Aufgaben der Regulierungsbehörde ist es aufzupassen, dass der gelbe Riese in seiner marktbeherrschenden Position nicht übermütig wird.

Im Schnitt verlangt die Post seit Januar rund drei Prozent mehr für die Sendungen ihrer Kunden: Der Preis für ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen innerhalb Deutschlands wurde von 4,50 Euro auf 4,79 Euro angehoben. Der Versand eines 10-Kilo-Pakets verteuerte sich um einen Euro auf 10,49 Euro. Ein besonderer Dorn im Auge war der Netzagentur auch, dass Kunden, die ihre Päckchen online frankieren, deutlich günstiger wegkamen als jene am Schalter. Diesen Unterschied gab es schon zuvor und wird es somit auch weiter geben, allerdings in schwächerer Form. Beim mittelgroßen Päckchen ist die Online-Frankierung gerade einmal 11 Cent günstiger.

Ab Anfang Mai verlangt die Post vom Kunden also wieder genauso viel wie noch im Dezember, als er seine Weihnachtspäckchen aufgab. Das Datum erklärt das Unternehmen damit, dass IT-Systeme und Infos für die Kunden erst wieder auf die alten Beträge angepasst werden müssten - und das an zigtausenden Standorten.

Neues Verpackungsgesetz

Umweltsschützer werden sich freuen: Am 15. Mai müssen laut dem neuen Verpackungsschutzgesetz erstmals alle verpflichtenden Unternehmen eine Erklärung über ihre Verpackungen einreichen. Das Gesetz soll zum Umweltschutz beitragen.

Ein Bündnis aus Umwelthilfe, Brauereien und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte im März Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) aufgefordert, Unternehmen zu bestrafen, die sich absichtlich nicht an die gesetzliche Mehrwegquote halten. Als Sanktionsmaßnahme forderte das Bündnis in einer gemeinsamen Mitteilung eine Abgabe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand auf Einweg-Plastikflaschen sowie Getränkedosen.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, das unter anderem eine sogenannte Mehrwegquote von 70 Prozent festschreibt. Eine klare Trendwende von Einweg zu Mehrweg sei bisher nicht eingetreten, schrieb das Bündnis.

Mindestlohn für Maler, Lackierer und Steinmetze steigt

Ab dem 1. Mai gilt eine Neuregelung des Mindestlohns für Maler und Lackierer. So sollen ungelernte Kräfte statt 10,85 Euro künftig mindestens 11,10 Euro pro Stunde verdienen. Gesellen wird der Stundenlohn auf 13,50 Euro angehoben.

Auch Steinmetze und Steinbildhauer bekommen mehr Geld. Hier steigt der Mindestlohn von 11,85 Euro auf 12,20 Euro.

Neue Regelung zur Kurzarbeit

Wegen der Coronakrise hat sich die Bundesregierung auf neue Regelungen für die Kurzarbeit geeinigt. Ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember wird für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens geöffnet.

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) schreibt in einer Zwischenbilanz unter anderem zum Thema Kurzarbeit aus Unternehmersicht, seitdem Firmen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hätten, sei bis zum 20. April von 718.000 Betrieben Kurzarbeit angezeigt worden. Seit dem 16. März seien bei der staatlichen KfW-Bank 15.150 Anträge auf Hilfen eingegangen, davon seien 98 Prozent bewilligt worden. Bis zum 22. April habe die KfW Kredite und Hilfen in Höhe von 9,3 Milliarden Euro bewilligt.

Zudem seien von Kleinstunternehmern und Selbstständigen mit bis zu zehn Beschäftigten rund 1,7 Millionen Anträge auf Soforthilfen gestellt worden - bis zum 22. April seien Zuschüsse in Höhe von über 9 Milliarden Euro bewilligt worden.