Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im März


In vielen Bereichen gilt wieder 3G, Vertragslaufzeiten bei Fitnessstudios ändern sich und Mopedfahrer müssen ihr Kennzeichen wechseln: Das und mehr ist im März für Verbraucher wichtig. (Symbolbilder)

In vielen Bereichen gilt wieder 3G, Vertragslaufzeiten bei Fitnessstudios ändern sich und Mopedfahrer müssen ihr Kennzeichen wechseln: Das und mehr ist im März für Verbraucher wichtig. (Symbolbilder)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Im März spielen nicht nur die angekündigten Corona-Lockerungen eine Rolle. Wer seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen will, hat nun bessere Karten und Mopedfahrer müssen eine wichtige Frist beachten. Diese Änderungen betreffen die deutschen Verbraucher im März.

Corona-Lockerungen

Im März wird kräftig gelockert: Vom 4. März an soll der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie bundesweit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich sein, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativen Test (3G). Bund und Länder haben außerdem den Wegfall der meisten Corona-Auflagen ab dem 20. März vereinbart - einen "Basisschutz" soll es aber auch danach noch geben. Über dessen genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten.

Vertragsverlängerungen bei Fitnessstudios

Bei längerfristigen Verträgen wie mit Fitnessstudios, die ab dem 1. März geschlossen werden, gibt es für Verbraucher Erleichterungen: Bei automatischen Verlängerungen in den AGB läuft der Vertrag unbefristet weiter, und Kunden haben den Verbraucherzentralen zufolge eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Bisher verlängerten sich solche Verträge oft für ein Jahr.

Mopedfahrer müssen Versicherungskennzeichen wechseln

Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mopeds müssen am 1. März wie jedes Jahr ihr Versicherungskennzeichen wechseln. Die blauen Schilder werden ungültig und durch grüne ersetzt.

Insektenschutzgesetz tritt in Kraft

Das im Juni 2021 vom Bundestag beschlossene Insektenschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft. Demnach werden unter anderem mehr Gebiete wie Wiesen mit verstreut stehenden Obstbäumen oder artenreiche Weiden unter besonderen Schutz gestellt, damit Insekten dort einen Rückzugsraum haben. In den Schutzgebieten ist der Einsatz insektenschädlicher Chemikalien eingeschränkt und weitere Vorgaben verhindern künftig, dass nachtaktive Insekten von Straßenbeleuchtung in der Nähe der Gebiete angelockt werden und sterben.

Neue Einreisebestimmungen in die EU

Die Einreise in die EU soll angesichts der weltweit steigenden Corona-Impfrate wieder etwas einfacher werden. Vom 1. März an soll die Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Einreisen auch für Menschen aufgehoben werden, die mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geschützt worden sind. Das geht aus einer unverbindlichen Empfehlung hervor, auf die sich die EU-Staaten am Dienstag verständigten. Bislang entfielen die Beschränkungen nur für Personen, die mit einem Präparat mit EU-Zulassung geimpft worden sind.

Beratungsgespräche zum Transplantationsgesetz

Nach Angaben des Deutschen Hausärzteverbands tritt zum 1. März ein Gesetz in Kraft, das es Hausärzten ermöglicht, ein Beratungsgespräch nach dem Transplantationsgesetz alle zwei Jahre abzurechnen. In diesen ergebnisoffenen Gesprächen sollen Menschen über die Zustimmung zu Organ- oder Gewebespenden sowie deren Anwendungsfelder informiert werden.

Corona-Bonus läuft aus

Firmen, die ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro zur Abmilderung der Pandemie-Folgen zukommen lassen wollen, müssen sich beeilen: Die entsprechende Regelung läuft zum 31. März aus.

Die Sommerzeit beginnt

Ab dem 27. März gilt wieder die Sommerzeit in Deutschland. Die Nachtruhe fällt dann für viele Menschen kürzer aus - die Uhren werden um eine Stunde vorgestellt.

Was sich in Sachen Gesetze und Regelungen im März tut, können Sie auch im Video nachschauen: