Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im Februar


Google führt Regeln zu politischen Inhalten ein, Novavax steht zur Verfügung, die längere Abgabefrist für Steuererklärungen entfällt: Das erwartet die Verbraucher im Februar 2022.

Google führt Regeln zu politischen Inhalten ein, Novavax steht zur Verfügung, die längere Abgabefrist für Steuererklärungen entfällt: Das erwartet die Verbraucher im Februar 2022.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Im neuen Monat steht in Deutschland auch der Protein-Impfstoff von Novavax zur Verfügung. Internet-Hetzer sollen härter angepackt werden und EU-Impfzertifikate verlieren nun schneller ihre Gültigkeit. Das ist neu im Februar - eine Übersicht.

Novavax - neuer Corona-Impfstoff wird zugelassen

Der Corona-Impfstoff des US-Herstellers Novavax soll ab 21. Februar in Deutschland verfügbar sein. Der Protein-Impfstoff kommt einem Tot-Impfstoff am nächsten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erläuterte, das Präparat solle denjenigen besonders zur Verfügung stehen, die diese Art der Impfung bevorzugten. Er selbst könne die Wertigkeit für die Omikron-Variante nicht gut einschätzen. Er gehe aber davon aus, dass der Impfstoff gut wirken dürfte. Impfungen damit würden empfohlen.

Das Mittel von Novavax wurde kürzlich als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen. Zwei Dosen werden im Abstand von etwa drei Wochen gespritzt. Die Effektivität zum Schutz vor symptomatischen Infektionen wurde von der EU-Arzneimittelbehörde EMA mit rund 90 Prozent angegeben.

Längere Abgabefrist für Steuererklärungen entfällt

Normalerweise haben Personen, die sich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung von einer Steuerberatungskanzlei oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein unterstützen lassen, bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit. Coronabedingt wurde diese Frist für die Steuererklärung verlängert. Wer noch keine Steuererklärung für 2020 abgegeben hat, kann es jetzt noch bis zum 31. Mai tun. Doch Vorsicht: Diese Verlängerung gilt nur für die Steuererklärung 2020. Für die Steuererklärung 2021 dagegen soll die Frist-Verlängerung nicht mehr gelten: Hier ist der Stichtag der 28. Februar 2023.

Hass im Netz

Zum 1. Februar tritt das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke ( Youtube, Instagram, Whatsapp, Facebook, etc.) dazu, strafbare Inhalte rasch zu sperren oder zu löschen. Durch die Reform müssen nun bestimmte, besonders schwere Straftaten von den Anbietern an das Bundeskriminalamt gemeldet werden, wenn es eine Beschwerde gab. Internet-Hetzer will man schneller ermitteln können. Daher sollen Sicherheitsbehörden schneller Zugriff auf IP-Adressen und Zugangsdaten von Verdächtigen erhalten.

Gültigkeit des Imfpnachweises

Wer doppelt gegen das Coronavirus geimpft ist, dessen Impfstatus galt bislang für zwölf Monate als vollständig. Ab dem 1. Februar wird sich dies ändern. Ab da sind Impfpässe von Geimpften ohne Booster in der EU nur noch neun Monate gültig. Wie lange die Impfzertifikate in der Europäischen Union für dreifach-geimpfte Bürger maximal gelten, ist bislang aufgrund fehlender Erkenntnisse zur Langzeitwirkung der Auffrischungsimpfung noch unklar.

Google führt Regeln zu politischen Inhalten ein

Ab dem 15. Februar ändert das US-amerikanische Technologieunternehmen seine Richtlinien zu politischen Inhalten wie Wahlwerbung. Wer solche oder Ähnliches schalten möchte, muss künftig eine Identitätsprüfung beantragen.

Ausbildungsprämie für Betriebe läuft aus

Die Ausbildungsprämie, die bisher von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wurde, läuft aus. Sie wurde ins Leben gerufen, um zu verhindern, dass die Betriebe in der Corona-Pandemie weniger Nachwuchs ausbilden. Letztmalig wird sie nun ausgezahlt, wenn ein Auszubildender zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 eingestellt wurde oder wird. Berechtigt sind Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 6.000 Euro.

Corona-Bonus

Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Lesen Sie hierzu: Länderbeschäftigte bekommen mehr Gehalt und Corona-Bonus

Infos zu den Änderungen im Februar können Sie hier im Video nachschauen: