Gesetze und Regelungen
Das ändert sich für Verbraucher im Dezember
27. November 2021, 8:00 Uhr aktualisiert am 2. Dezember 2021, 15:55 Uhr
Strengere Regeln bei Vertragslaufzeiten, neue Preise und Fahrpläne bei der Bahn und was gilt an Silvester? Im Dezember ändern sich einige Gesetze und Regelungen für die Verbraucher - eine Übersicht.
Entschädigung bei Internetausfall
Ab Dezember haben Kunden das Recht, weniger für ihren Internetanschluss zu bezahlen, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer wie vom Anbieter versprochen ist. Alternativ können Kunden den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei einem vollständigen Ausfall winkt dem Nutzer außerdem eine Entschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behoben ist.
Neue Preise und Fahrpläne bei der Bahn
Ab dem 12. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn der Winterfahrplan. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören weitere ICE-Sprinter-Züge, die Großstädte schneller verbinden, zum Beispiel dreimal täglich zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge. Seit 24. November gilt außerdem die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr und in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht.
Zusätzlich erhöht die Deutsche Bahn ab diesem Tag auch die Fahrpreise. Sie steigen im Durchschnitt um 1,9 Prozent, wie das Unternehmen im Oktober mitteilte. Tickets zum sogenannten Super-Sparpreis und Sparpreise soll es zwar unverändert ab 17,90 Euro beziehungsweise 21,50 Euro geben. Dafür steigt der Flexpreis und die Preise für Streckenzeitkarten um durchschnittlich 2,9 Prozent. Auch Bahncards werden 2,9 Prozent teurer.
Vertragslaufzeiten
Telekommunikationsverträge dürfen sich nach einer zweijährigen Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Darüber hinaus sind die Anbieter nun vor Vertragsabschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.
Medikamente werden teurer
Wie die Berufsvereinigung Deutscher Apotheker mitteilt, tritt ab dem 15. Dezember ein neues Gesetz in Kraft, wegen dem rezeptpflichtige Medikamente teurer werden. Die Preise sollen um 20 Cent steigen. Diese zusätzliche Einnahmen sollen dann in den Nacht- und Notdienstfond fließen.
Jahreswechsel
Die Bewohner des Inselstaates Samoa zwischen Neuseeland und Hawaii werden am 31. Dezember um 11 Uhr Mitteleuropäischer Zeit wieder die ersten sein, die den Beginn des neuen Jahres 2022 feiern. 13 Stunden später ist es in Deutschland soweit - so viel immerhin ist sicher. Eigentlich sollen am Brandenburger Tor in Berlin wieder die Korken knallen, auf Deutschlands größter Silvesterparty. Unter dem Motto "Celebrate at the Gate" ("Feier am Tor") ist ein zweitägiges Bühnenprogramm geplant. Aber ob die Pandemie das zulässt? Vergangenes Silvester musste das ZDF eine Show ohne Zuschauer senden.
Feuerwerksverbote?
2020 wurde der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland wegen Corona verboten, zusätzlich richteten manche Städte Verbotszonen ein. Auch in diesem Jahr wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben. Das beschlossen Bund und Länder am 2. Dezember. Mehr zu den Beschlüssen finden Sie hier: Diese Regeln haben Bund und Länder beschlossen
Tierversuche werden strenger geregelt
Ab Anfang Dezember tritt eine Änderung der Tierschutz-Versuchstierordnung in Kraft. Ab dann müssen Tierversuche behördlich genehmigt werden. Bislang reichte es aus, sie zu melden. Das Gesetz soll vor allem für die Arzneimittelzulassung gelten. Grund für diese Aktualisierung sind Richtlinien der EU.
Privatsphäre im Netz
Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.
Pfändungsschutz
Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.
Wettbewerbsregister
Firmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, können vom 1. Dezember an einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dann greift die nächste Stufe des Wettbewerbsregisters. Bestimmte Behörden sind künftig verpflichtet, dem Bundeskartellamt Verstöße zu melden. Zudem können Auftraggeber ab Dezember in der Datenbank recherchieren.