Gesetze und Regelungen

Das ändert sich ab Februar 2020 für Verbraucher


Preisreduzierung bei den Bahncards, Schaltjahr, Änderungen bei WhatsApp: Das erwartet die Verbraucher im Februar 2020.

Preisreduzierung bei den Bahncards, Schaltjahr, Änderungen bei WhatsApp: Das erwartet die Verbraucher im Februar 2020.

Von Susanne Pritscher und mit Material der dpa

Einige Gesetze und Regelungen ändern sich im Februar für die Verbraucher - eine Übersicht.

Preissenkung bei den Bahncards 25 und 50, mehr Schutz vor "Abo-Fallen" am Handy und WhatsApp stellt für manche Betriebssysteme den Service ein: Auch im Februar gibt es neue Gesetze und Regeln, die Auswirkungen auf die Verbraucher haben.

Preise für Bahncards werden reduziert

Käufer der Bahncards 50 und 25 hatten bislang das Nachsehen: Die im Dezember beschlossene Mehrwertsteuer-Reduzierung im Fernverkehr ging an ihnen vorbei. Das soll sich nun ändern. Schon seit Januar gilt der günstigere Preis für normale Fahrten, sämtliche Sparpreis-Angebote sowie die Bahncard 100. Mit der nun getroffenen Einigung wird die Maßnahme auf Bahncard 50 und 25 mit Gültigkeit ab dem 1. Februar ausgeweitet. Eine Bahncard 25 für die zweite Klasse soll demnach künftig 55,70 Euro statt 62 Euro pro Jahr kosten. Die Bahncard 50 reduziert sich von 255 Euro auf 229 Euro.

Für diese Betriebssysteme stellt WhatsApp Service ein

Ab 1. Februar bietet WhatsApp für einige Betriebssysteme keinen Support mehr an. Betroffen sind laut Unternehmen alle Android-Versionen ab 2.3.7 und älter sowie iOS 8 und älter. Mit diesen Betriebssystem können Nutzer keine neuen Accounts mehr erstellen oder einen bereits bestehenden verifizieren. Nutzen können die Kunden WhatsApp trotz veralteter Version weiterhin - allerdings können einzelne Funktionen unter Umständen nicht mehr genutzt werden.

Besserer Schutz vor "Abo-Fallen" am Handy

Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So sollen die Verbraucher der Agentur zufolge besser vor ungewollten Abrechnungen und sogenannten "Abo-Fallen" geschützt werden. Mobilfunkunternehmen müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren einführt haben, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen, wie die Behörde mitteilt.

Redirect funktioniert als technische Lösung folgendermaßen: Geht es um ein Abo oder einen Einzelkauf über die Handyrechnung, wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg zu einer Bezahlseite seines Providers geleitet, wo er den Kauf bestätigen muss.

Lebensmittelkontrollbehörde bekommt neue Rechtsgrundlage

Nach der Kritik des Verwaltungsgerichtshofs an der bayerischen Lebensmittelkontrollbehörde KBLV will die Staatsregierung im Februar eine neue Rechtsgrundlage vorlegen. "Das Ministerium wird jetzt schnell Rechtssicherheit schaffen", sagte der zuständige Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Verbraucherschutz habe oberste Priorität.

Vor einigen Tagen hatte der Verwaltungsgerichtshof die zentrale Behörde im Freistaat für Lebensmittelüberwachungen ausgebremst: Die Richter halten die Rechtsvorschrift, die die Zuständigkeit der KBLV regelt, wegen "Verstoßes gegen höherrangiges Recht" für nichtig.

Ladesäulenbetreiber Ionity will Preise erhöhen

Der Ladesäulenbetreiber Ionity hatte vor kurzem angekündigt, Ende Januar ein neues Preismodell einzuführen. Demnach kostet das Laden für Kunden ohne Vertrag künftig 0,79 Euro pro Kilowattstunde. Bisher gilt pro Ladevorgang ein Pauschalpreis von 8 Euro. Berichten von Fachmedien zufolge könnte das neue Preismodell zu deutlichen Verteuerungen führen. Ionity ist ein Gemeinschaftsunternehmen von VW, Daimler, Ford und BMW.

Keine Staumeldungen mehr beim Deutschlandfunk

Der Sender Deutschlandfunk hat im Januar angekündigt, sein Nachrichtenangebot ausbauen zu wollen. Dafür entfallen ab dem 1. Februar die Staumeldungen, wie der Sender mitteilte. Die Nachrichten sind dann zur halben Stunde fünf Minuten und zur ganzen Stunde zehn Minuten lang. Der Grund der Umstrukturierung sei eine Umfrage unter Hörern. Diese habe laut Deutschlandfunk gezeigt, dass der Verkehrsfunk aus dem ganzen Bundesgebiet als nicht mehr zeitgemäß angesehen würde.

Großbritannien tritt aus der EU aus

Nach langem Hin und Her ist es am 1. Februar soweit: Großbritannien ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Teil der EU. Allerdings gilt bis zum 31. Dezember eine sogenannte "transition period" - eine Übergangszeit. In diesem Zeitraum ändert sich für Verbraucher noch nichts. Großbritannien und die EU wollen nämlich bis Ende des Jahres über die Bedingungen für Reisen, Handel und das Leben in beziehungsweise außerhalb der EU verhandeln.

Der Februar zählt 2020 einen Tag mehr

Statt der üblichen 28 Tage hat der Februar 2020 einen Tag mehr, da dieses Jahr ein Schaltjahr ist. Dieses Phänomen tritt alle vier Jahre auf.