Verfassungsrichter sollen entscheiden

Antikörper, aber er gilt nicht als genesen


Ein "G" braucht es: Entweder ein Impfbuch, einen negativen Test oder den Nachweis einer überstandenen Infektion.

Ein "G" braucht es: Entweder ein Impfbuch, einen negativen Test oder den Nachweis einer überstandenen Infektion.

Er hat Antikörper im Blut. "Ich muss also schon einmal mit dem Coronavirus zu tun gehabt haben", schlussfolgert Johann Christl. Nur: "Ich kann mich nicht erinnern, in den vergangenen Monaten einmal krank gewesen zu sein." Ein beschwerdefreier Verlauf ist an sich eine gute Nachricht. Aber Christl hat damit auch keinerlei Nachweis für seine Infektion und gilt nicht als Genesener. "Die Politik ignoriert diese Lücke in ihrer Verordnung", ärgert sich der Arnschwanger. Er hat sich nun ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. Sein Ziel: Der Gesetzgeber soll auch den Antikörpertest als Nachweis einer überstandenen Erkrankung anerkennen.

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