Landgericht Landshut

Tochter (6) zum Missbrauch freigegeben: Dieses Urteil macht sprachlos


Sie betäubte ihre kleine Tochter mit Baldrian, damit ihr Freund seine perversen sexuellen Fantasien an dem wehrlosen Kind ausleben konnte. Vor dem Landgericht Landshut wurde am Mittwoch das Urteil verkündet.

Sie betäubte ihre kleine Tochter mit Baldrian, damit ihr Freund seine perversen sexuellen Fantasien an dem wehrlosen Kind ausleben konnte. Vor dem Landgericht Landshut wurde am Mittwoch das Urteil verkündet.

Von kö

Sie betäubte ihre kleine Tochter mit Baldrian, damit ihr Bekannter seine perversen sexuellen Fantasien an dem wehrlosen Kind ausleben konnte.

Bei den Übergriffen war sie stets anwesend. Dennoch kam die 43-jährige Bettina S. gestern mit einer milden Strafe davon: Die Jugendschutzkammer des Landgerichts verurteilte die Mutter aus dem Landkreis Ebersberg nach vier Verhandlungstagen wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch in sieben tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihr Bekannter Thomas K. muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sieben tatmehrheitlichen Fällen für sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. "Er hatte das Heft in der Hand", sagte Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung.

Staatsanwältin Anna Holzer hatte dem 46-Jährigen aus dem Landkreis Erding "rücksichtsloses und manipulatives Verhalten" vorgeworfen. Wie berichtet, hatten sich die geschiedene S. und der Familienvater Thomas K. 2006 über eine Singlebörse im Internet kennengelernt. Schnell entwickelte sich zwischen den beiden eine Beziehung, verbunden mit einzelnen persönlichen Treffen, bei denen K. seiner neuen Bekanntschaft bald von seinen sexuellen Fantasien berichtete. Dabei ging es laut Anklage vorrangig darum, sich vor einem Kind selbst zu befriedigen und den Samenerguss in das Gesicht des Kindes zu platzieren.

Schließlich kam man überein, dass S., die eine "dauerhafte Beziehung" mit K. anstrebte, ihre 1999 geborene Tochter dafür zur Verfügung stellt. Zwischen Mai 2006 und Mai 2007 kam es dann zu mindestens sieben Übergriffen unter aktiver Mitwirkung der Mutter; teilweise wurden die Verbrechen von Thomas K. auch gefilmt.

Das Besondere an dem Verfahren sei der ungewöhnliche Sachverhalt gewesen, sagte Richter Dopheide in der Urteilsbegründung. Normalerweise sehe sich die Kammer mit schwer traumatisierten Kindern konfrontiert. Doch in diesem Fall habe das Opfer von den Taten nichts mitbekommen und davon erst jetzt durch das Ermittlungsverfahren erfahren. "Wir hätten es also mit einem reinen Indizienprozess zu tun gehabt." Vor diesem Hintergrund seien die Geständnisse der Angeklagten von besonderem Wert, so Dopheide.

Strafmilderung für Geständnis

Diese Geständnisse waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, nachdem eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zustande gekommen war, bei denen vor allem der Frau im Falle einer geständigen Einlassung eine milde Strafe in Aussicht gestellt worden war. Verteidiger Robert Alavi hatte in seinem Schlussvortrag betont, dass Bettina S. aufgrund einer schweren Kindheit, einer vorausgegangenen Scheidung und einer damit verbundenen schwierigen finanziellen Situation empfänglich für die Manipulationen, die "schönen Worte" und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten gewesen sei. Ohne das Geständnis seiner Mandantin, so Alavi, hätte Thomas K. den angeklagten Sachverhalt womöglich gar nicht eingeräumt.

Strafmildernd hatte die Kammer neben den Geständnissen auch den Umstand gewertet, dass das Mädchen von den Übergriffen nichts mitbekommen hat, da es jedes Mal mit Baldrian betäubt worden war. Dieses Detail wurde erst am gestrigen Verhandlungstag bekannt. Ursprünglich sei man von einem Narkotikum ausgegangen, so Dopheide. Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung sei mit Baldrian nun aber weggefallen.

"Das Ganze wühlt einen durchaus auf", sagte Dopheide abschließend. Eine Kindsmutter, die derart das ihr entgegen gebrachte kindliche Vertrauen missbraucht habe: Da sei eine Bewährungsstrafe nicht selbstverständlich. Es sei Unrecht geschehen und da gebiete die Verteidigung der objektiven Rechtsordnung eine Strafe. Doch welchen Zweck hätte eine solche bei der Angeklagten, die weder vorher noch danach straffällig geworden sei?

Dopheide kam noch einmal auf den Umstand zu sprechen, dass die Geschädigte erst durch das Ermittlungsverfahren von den Taten erfahren hat. "Es wäre für sie womöglich besser gewesen, sie hätte es nie erfahren." Bei Thomas K. hingegen sei das Ziel einer Strafe ganz klar, so Dopheide: Der 43-Jährige leide einem psychiatrischen Gutachten zufolge an einer pädophilen Nebenströmung. Eine solche sei nicht heilbar, man könne aber lernen, damit umzugehen und nicht mehr straffällig zu werden. "Unbehandelt ist der Angeklagte weiterhin eine Gefahr für jedes Kind."

Thomas K. zeigte sich in seinem letzten Wort therapiewillig. Bettina S. hat derzeit noch das Sorgerecht für ihre heute 17-jährige Tochter. Das Familiengericht prüft dies derzeit.