Landgericht Landshut Tochter (6) zum Missbrauch freigegeben: Dieses Urteil macht sprachlos

Sie betäubte ihre kleine Tochter mit Baldrian, damit ihr Freund seine perversen sexuellen Fantasien an dem wehrlosen Kind ausleben konnte. Vor dem Landgericht Landshut wurde am Mittwoch das Urteil verkündet. Foto: Andre Jahnke, dpa

Sie betäubte ihre kleine Tochter mit Baldrian, damit ihr Bekannter seine perversen sexuellen Fantasien an dem wehrlosen Kind ausleben konnte.

Bei den Übergriffen war sie stets anwesend. Dennoch kam die 43-jährige Bettina S. gestern mit einer milden Strafe davon: Die Jugendschutzkammer des Landgerichts verurteilte die Mutter aus dem Landkreis Ebersberg nach vier Verhandlungstagen wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch in sieben tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihr Bekannter Thomas K. muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sieben tatmehrheitlichen Fällen für sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. „Er hatte das Heft in der Hand“, sagte Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung.

Staatsanwältin Anna Holzer hatte dem 46-Jährigen aus dem Landkreis Erding „rücksichtsloses und manipulatives Verhalten“ vorgeworfen. Wie berichtet, hatten sich die geschiedene S. und der Familienvater Thomas K. 2006 über eine Singlebörse im Internet kennengelernt. Schnell entwickelte sich zwischen den beiden eine Beziehung, verbunden mit einzelnen persönlichen Treffen, bei denen K. seiner neuen Bekanntschaft bald von seinen sexuellen Fantasien berichtete. Dabei ging es laut Anklage vorrangig darum, sich vor einem Kind selbst zu befriedigen und den Samenerguss in das Gesicht des Kindes zu platzieren.

Schließlich kam man überein, dass S., die eine „dauerhafte Beziehung“ mit K. anstrebte, ihre 1999 geborene Tochter dafür zur Verfügung stellt. Zwischen Mai 2006 und Mai 2007 kam es dann zu mindestens sieben Übergriffen unter aktiver Mitwirkung der Mutter; teilweise wurden die Verbrechen von Thomas K. auch gefilmt.

Das Besondere an dem Verfahren sei der ungewöhnliche Sachverhalt gewesen, sagte Richter Dopheide in der Urteilsbegründung. Normalerweise sehe sich die Kammer mit schwer traumatisierten Kindern konfrontiert. Doch in diesem Fall habe das Opfer von den Taten nichts mitbekommen und davon erst jetzt durch das Ermittlungsverfahren erfahren. „Wir hätten es also mit einem reinen Indizienprozess zu tun gehabt.“ Vor diesem Hintergrund seien die Geständnisse der Angeklagten von besonderem Wert, so Dopheide.

 
 
 

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