Landgericht Landshut Strafmilderung für Geständnis

Diese Geständnisse waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, nachdem eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zustande gekommen war, bei denen vor allem der Frau im Falle einer geständigen Einlassung eine milde Strafe in Aussicht gestellt worden war. Verteidiger Robert Alavi hatte in seinem Schlussvortrag betont, dass Bettina S. aufgrund einer schweren Kindheit, einer vorausgegangenen Scheidung und einer damit verbundenen schwierigen finanziellen Situation empfänglich für die Manipulationen, die „schönen Worte“ und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten gewesen sei. Ohne das Geständnis seiner Mandantin, so Alavi, hätte Thomas K. den angeklagten Sachverhalt womöglich gar nicht eingeräumt.

Strafmildernd hatte die Kammer neben den Geständnissen auch den Umstand gewertet, dass das Mädchen von den Übergriffen nichts mitbekommen hat, da es jedes Mal mit Baldrian betäubt worden war. Dieses Detail wurde erst am gestrigen Verhandlungstag bekannt. Ursprünglich sei man von einem Narkotikum ausgegangen, so Dopheide. Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung sei mit Baldrian nun aber weggefallen.

„Das Ganze wühlt einen durchaus auf“, sagte Dopheide abschließend. Eine Kindsmutter, die derart das ihr entgegen gebrachte kindliche Vertrauen missbraucht habe: Da sei eine Bewährungsstrafe nicht selbstverständlich. Es sei Unrecht geschehen und da gebiete die Verteidigung der objektiven Rechtsordnung eine Strafe. Doch welchen Zweck hätte eine solche bei der Angeklagten, die weder vorher noch danach straffällig geworden sei?

Dopheide kam noch einmal auf den Umstand zu sprechen, dass die Geschädigte erst durch das Ermittlungsverfahren von den Taten erfahren hat. „Es wäre für sie womöglich besser gewesen, sie hätte es nie erfahren.“ Bei Thomas K. hingegen sei das Ziel einer Strafe ganz klar, so Dopheide: Der 43-Jährige leide einem psychiatrischen Gutachten zufolge an einer pädophilen Nebenströmung. Eine solche sei nicht heilbar, man könne aber lernen, damit umzugehen und nicht mehr straffällig zu werden. „Unbehandelt ist der Angeklagte weiterhin eine Gefahr für jedes Kind.“

Thomas K. zeigte sich in seinem letzten Wort therapiewillig. Bettina S. hat derzeit noch das Sorgerecht für ihre heute 17-jährige Tochter. Das Familiengericht prüft dies derzeit.

 
 
 

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