Gericht Landshut

Milderes Urteil gegen Messerstecher verhängt


Das Urteil des Amtgsgerichts gegen einen 32-Jährigen wurde in der Berufungsverhandlung abgemildert.

Das Urteil des Amtgsgerichts gegen einen 32-Jährigen wurde in der Berufungsverhandlung abgemildert.

Das Urteil hatte für Verwunderung gesorgt. Selbst Staatsanwalt Matthias Wollert hatte im Dezember vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe für einen 32-jährigen Rumänen beantragt, der auf der Frühjahrsdult 2022 "sturzbesoffen und aus Frust", so Verteidiger Thomas Fauth, seine Chefin angegriffen hatte. Strafrechtlich war der 32-Jährige bis dato nicht in Erscheinung getreten. Zudem war sein Stich gegen die Schaustellerin ins Leere gegangen. Richter Andreas Steiger war jedoch der Meinung gewesen, dass es der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln ist, "dass jemand auf freien Fuß kommt, der versucht hat, einen anderen mit einem Steakmesser auf Brusthöhe zu treffen": Der Hilfsarbeiter wurde folglich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

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