Gemeindetag

Handydaten für die 15-Kilometer-Regel nutzen


Der Gemeindetagspräsident Uwe Brandl kann sich zum Überwachen der 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots auch das Nutzen von Handydaten vorstellen (Symbolbild).

Der Gemeindetagspräsident Uwe Brandl kann sich zum Überwachen der 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots auch das Nutzen von Handydaten vorstellen (Symbolbild).

Von mit Material der dpa

Zum Überwachen der 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots kann sich Gemeindetagspräsident Uwe Brandl auch das Nutzen von Handydaten vorstellen. "Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz", sagte er am Montagmorgen im Bayerischen Rundfunk.

In den Corona-Hotspots in Bayern gilt seit Wochenbeginn: Wer in einer Gegend mit besonders hohen Infektionszahlen wohnt, darf sich bei Ausflügen nur noch in einem Radius von 15 Kilometern rund um seinen Wohnort bewegen. Welche Kommunen betroffen sind, richtet sich nach den Zahlen, die das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Die Regel gilt automatisch in Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche überschreiten. Wer etwa Einkaufen geht, zur Arbeit fährt oder einen Arzt aufsuchen will, für den gilt die Einschränkung nicht.

"Ich glaube, wir müssen einfach mehr Mut haben dazu, dass man die digitalen Möglichkeiten nutzt", sagte Brandl. Auch die Polizei habe zur Kontrolle der 15-Kilometer-Regel nur begrenzte Ressourcen. "Also wird es nur zu Stichprobenkontrollen kommen. (...) Und ich glaube halt, dass jede Regelung nur so gut ist, wie sie exekutiert und überwacht werden kann."