Geldstrafe für Osterhofener

AfD-Stadtrat muss falsche Vorwürfe richtig stellen


Obwohl Christoph Frömel nun vorbestraft ist, kann er weiterhin Stadtrat bleiben und politisch agieren.

Obwohl Christoph Frömel nun vorbestraft ist, kann er weiterhin Stadtrat bleiben und politisch agieren.

Das Amtsgericht Deggendorf hat am 24. November den Osterhofener AfD-Stadtrat Christoph Frömel wegen Beleidigung und übler Nachrede einer Person des öffentlichen Lebens, namentlich Bürgermeisterin Liane Sedlmeier, zu einer Geldstrafe und einer öffentlichen Richtigstellung verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat