Geiselhöringer Wahlfälschung

Landrat Laumer "entsetzt" über Termin-Absagen


Der Prozess um die Geiselhöringer Wahlfälschung wurde vertagt.

Der Prozess um die Geiselhöringer Wahlfälschung wurde vertagt.

Von Redaktion idowa

Das Landgericht Regensburg hat bis auf Weiteres die Verhandlungstermine im Strafverfahren um den Verdacht der Wahlmanipulation in Geiselhöring abgesagt. Als Begründung nannte das Gericht die vielen anstehenden Verfahren im Herbst, weswegen nicht genug Personal zur Verfügung stehe. Landrat Josef Laumer reagierte mit deutlichen Worten auf die Entscheidung.

Das Strafverfahren um die Wahlfälschung bei der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 hätte eigentlich am 4. November beginnen sollen. Nun hat das Landgericht am Mittwoch mitgeteilt, dass die 14 Verhandlungstage, die bis zum 17. Dezember angesetzt waren, mit den bislang elf geladenen Zeugen und einem Sachverständigen vorerst nicht statttfinden können.

Als Grund führte das Landgericht an, dass für die vielen angesetzten Verfahren im Herbst insgesamt 18 Richter fehlen würden. Aufgrund des Personalmangel hat sich das Landgericht dafür entschieden, Anklagen vorzuziehen, die zum Großteil Personen in Untersuchungshaft betreffen. Das Gericht argumentiert, dass in diesen Fällen der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen gelte, da die Angeklagte sich bereits in Haft befänden.

Wann das Verfahren im Fall der Wahlmanipulation in Geiselhöring stattfinden soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Termine sollen laut Gericht so bald wie möglich festgelegt werden.

Josef Laumer, der Landrat des Landkreises Straubing-Bogen, reagierte mit deutlichen Worten auf die Mitteilung des Gerichts. "Ich war entsetzt, als ich heute davon gehört habe", so Laumer, der momentan noch im Urlaub weilt. "Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der Fall juristisch abgearbeitet wird. Der Schaden für die Demokratie ist immens, dessen muss sich auch das Landgericht bewusst sein", so der Landrat. Er habe zwar weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat, aber kein Verständnis für die langanhaltenden Verzögerungen. Er werde deswegen auch persönlich mit dem Justizminister sprechen.

Das Zivilverfahren des Landkreises, in dem es um die finanzielle Entschädigung für die durch die Wahlwiederholung entstandenen Kosten geht, ist von der Absage nicht betroffen. Hier könnte es am 8. Oktober eine Entscheidung geben.